Gruppe Ärztliche Organisation
Voraussetzung für die Teilnahme an der ambulanten Versorgung ist die Eintragung ins Arztregister bei der Kassenärztlichen Vereinigung, die für den Bezirk zuständig ist, in dem sich der Wohnsitz des Arztes befindet.
Im Arztregister eingetragene Ärzte, die ein Interesse an einem Vertragsarztsitz in einem gesperrten Planungsbereich haben, können sich auf Antrag in eine Warteliste der KVT eintragen lassen. Durch die Eintragung wird die Wartezeit dokumentiert und es erfolgt eine Benachrichtigung bei Öffnung des Planungsbereichs oder wenn dort ein Vertragsarztsitz ausgeschrieben wird. Außerdem ist die Wartezeit ein Kriterium beim Auswahlverfahren des Zulassungsausschuss.
Um als Vertragsärztin oder Vertragsarzt tätig zu sein, muss nach der Eintragung ins Arztregister ein Antrag auf einen Versorgungsauftrag gestellt werden. Dafür zuständig ist der Zulassungsausschuss, der einmal im Monat tagt. Hier ist die Angabe des gewünschten Vertragsarztsitzes und der jeweiligen Facharztbezeichnung notwendig. Ob eine Zulassung möglich ist, ist abhängig von dem gewünschten Niederlassungsort/ Vertragsarztsitz und dem dortigen Versorgungsgrad in der betreffenden Arztgruppe.