kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

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Vertragsarztstempel

Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten haben gemäß dem Bundesmantelvertrag-Ärzte (§ 37 BMV-Ä) einen Vertragsarztstempel zu verwenden. Den Stempel kann jede Praxis selbst bei einer Stempelfachfirma ihrer Wahl bestellen. Die KV Thüringen steht den Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten gerne telefonisch beratend zur Verfügung.

Was ist wichtig zu wissen?

1. Bei den Vordrucken für die vertragsärztliche Versorgung ist neben dem konventionellen Stempel auch ein über den PC generierter Stempelaufdruck an entsprechender Stelle möglich.

2. Bei der Größe des Vertragsarztstempels ist darauf zu achten, dass im Verordnungsfeld an der dafür vorgesehenen Stelle weder das darüberliegende noch das darunterliegende Feld verdeckt wird, weil sonst eine maschinelle Lesung dieser Felder nicht möglich ist.

3. Zugelassene Vertragsärzte/Vertragspsychotherapeuten/Einrichtungen sind für die ordnungsgemäße Herstellung, Verwendung, Aufbewahrung und Vernichtung ihrer Vertragsarztstempel verantwortlich. Die Stempel sind somit sorgfältig zu verwahren, damit Verlust und Missbrauch ausgeschlossen sind.

4. Diese Mindestangaben muss der Stempel (bzw. der über den PC generierte Stempelaufdruck) enthalten:

  • Betriebsstättennummer

  • Titel, Vor- und Zuname des Vertragsarztes/Psychotherapeuten

  • bei BAG/MVZ/Krankenhaus/Einrichtung: Name der Praxis, des Medizinischen Versorgungszentrums, der Einrichtung oder des Krankenhauses

  • Facharzt- bzw. Berufsbezeichnung

  • Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort der Betriebsstätte

  • Telefonnummer

  • bei angestellten Ärzten/Psychotherapeuten von Vertragsärzten und Psychotherapeuten/BAG/MVZ: Namen des anstellenden Vertragsarztes/der anstellenden BAG/MVZ neben dem Namen und der Facharztbezeichnung des angestellten Arztes

  • bei Berufsausübungsgemeinschaften: Zusatz "Berufsausübungsgemeinschaft" oder „Gemeinschaftspraxis“ unterhalb der Betriebsstättennummer

5. Darüber hinaus darf der Vertragsarztstempel folgende weitere Angaben enthalten:

  • Lebenslange Arztnummer

  • anerkannte Teilgebiets- und Zusatzbezeichnungen

  • Richtlinienverfahren, mit welchem der Psychologische Psychotherapeut an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt

  • Faxnummer der Praxis

  • E-Mail-Adresse und Homepage der Praxis

 

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