Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Die seit 2004 bei der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen eingerichtete Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen gemäß § 81 a SGB V hat nach dem Gesetzesauftrag Fällen oder Sachverhalten nachzugehen, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf die rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen hindeuten. Mit Finanzmitteln, sind die von der Kassenärztlichen Vereinigung vereinbarten Vergütungen mit den Krankenkassen sowie deren Verteilung als auch die Verwaltungsausgaben der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen gemeint.
Soweit der Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen Sachverhalte zur Kenntnis gelangen bzw. aufgrund der einzelnen Angaben oder der Gesamtumstände glaubhaft erscheinen, erfolgt eine Prüfung und ggf. Ahndung dieser Sachverhalte. Wenn die Prüfung ergibt, dass ein Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen mit nicht nur geringfügiger Bedeutung für die gesetzliche Krankenversicherung bestehen könnte, soll unverzüglich die Staatsanwaltschaft unterrichtet werden. Hier kommen insbesondere Vermögensdelikte wie Betrug, Untreue oder aber auch Bestechlichkeit und Vorteilsannahme in Betracht.
Die Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen steht für jedermann zur Verfügung. Im Abstand von zwei Jahren hat die Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen über ihre Arbeit u. a. gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, zu berichten.
Kontakt
Wenn Sie Kontakt aufnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:
paragraph81a_sgbv @kvt.de | |
Postanschrift | Kassenärztliche Vereinigung Thüringen Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen Zum Hospitalgraben 8 99425 Weimar |