Warteliste
Für Planungsbereiche, die für Neuzulasssungen gesperrt sind, kann sich der Arzt oder Psychotherapeut jederzeit in eine Warteliste eintragen lassen. Die Aufnahme in die Warteliste erfolgt nur, wenn ein Nachweis über die Eintragung ins Arztregister vorgelegt werden kann. Der Eintrag in die Warteliste kann für Ärzte und Psychotherapeuten bei einer Praxisübernahme von Bedeutung sein.
Nachfolgendem Link können Sie entnehmen, ob für Ihre Arztgruppe der jeweilige Planungsbereich geöffnet oder gesperrt ist:
Kompaktinformation
Um sich in die Warteliste eintragen zu lassen, senden Sie uns bitte das ausgefüllte Formular per E-Mail an:
arztregister@kvt.de.