kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Organisation des Notarztdienstes in Thüringen

Mit Inkrafttreten des Rettungsdienstgesetzes für den Freistaat Thüringen im Jahr 2009 übernahm die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen den Sicherstellungsauftrag für die notärztliche Versorgung im Freistaat und damit den Auftrag zur Besetzung von 47 NEF Notarztstandorten in Thüringen. Im Jahr 2018 wurde diese Aufgabenübertragung durch den Gesetzgeber nochmals präzisiert und die KVT als Aufgabenträger für die notärztliche Versorgung in Thüringen benannt.

Seither wurden jährlich ca. 90.000 Notarzteinsätze durch die Notärztinnen und Notärzte geleistet.

Gemeinsam mit den Aufgabenträgern des bodengebundenen Rettungsdienstes, den kreisfreien Städten und Landkreisen, werden wir damit der gesetzlichen Vorgabe für eine durchgehende und qualitative notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung gerecht.

Die Besetzung der Standorte erfolgt durch freiberufliche Ärzte oder durch Übernahme des Versorgungsauftrages durch kompetente Partner in Dienstaufgabe. Somit können wir in Thüringen auf eine Vielzahl von Krankenhäusern und Notarztpartnerschaften sowie weiteren Partnern bei der Erfüllung des notärztlichen Sicherstellungsauftrages bauen.


    Verträge Notarzt in Nebentätigkeit

    Mit allen Notärzten werden Vergütungsverträge für die Tätigkeit an freien Standorten abgeschlossen. Für Standorte in Dienstaufgabe erfolgt die Vertragsgestaltung über den Vertragspartner.

    Für den Fall dass Sie bisher noch nicht in Thüringen als Notarzt tätig waren und Interesse an einer Tätigkeit als Notarzt besteht, können Sie unser Starterkit anfordern. Hierin erhalten Sie alle wesentlichen Informationen rund um die Notarzttätigkeit in Thüringen. Diese können Sie telefonisch oder per E-Mail unter Angabe Ihrer Postanschrift anfordern.


     

    Dienstplanung/Diensteinteilung

    Die Dienstplanung sowie die Abgabe von Dienstplanwünschen erfolgt wie bisher vor Ort. Hierzu finden Sie eine Liste mit den Erreichbarkeiten der zuständigen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst und Standortverantwortlichen. Bitte wenden Sie sich mit Anfragen zur Diensteinteilung direkt an die aufgeführten Ansprechpartner und sprechen Sie alle Dienstwünsche mit diesen ab.


     

    Abrechnung

    Alle NEF Standorte sind mit einem mobilen Einsatzerfassungs- und abrechnungssystem ausgestattet, mit dem die gefahrenen Einsätze, auch Fehleinsätze, gesetzeskonform dokumentiert und dem Abrechnungsprozess zugeführt werden können. Die Abrechnung der geleisteten Notarzteinsätze erfolgt somit ausschließlich in digitaler Form. Durch die Kombination des Dokumentations- und Erfassungsprozesses wurde die für den Abrechnungsvorgang aufzuwendende Zeit auf ein Minimum reduziert. Übver einen im Notarztdienstzimmer vorhandenen PC mit einer Webapplikation ist es dem Notarzt jederzeit möglich, die Einsatzdokumentation im Nachgang einzusehen und abrechnungsrelevante Daten nachzuarbeiten.


     

    Fachbeirat Notarztdienst

    Der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen steht ein Gremium aus Ärztlichen Leitern Rettungsdienst zur fachlichen Beratung und der Umsetzung qualitätssichernder Maßnahmen zur Seite. Die Mitglieder des Notarztbeirates stehen Ihnen für fachlich-inhaltliche Fragen zur Verfügung. Zuständigkeiten und Erreichbarkeit der einzelnen Mitglieder entnehmen Sie bitte der Übersicht.


     

    Leistungen durch die KVT

    Es besteht die Möglichkeit, über die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen für Ihre Notarzttätigkeit in Thüringen Schutzkleidung nach Unfallverhütungsvorschrift (UVV) GUV-R 2106 und in Erfüllung der Anforderungen nach EN ISO 20471 zu beziehen. Näheres dazu, auch zum Bestellprozess, erklärt Ihnen gerne Ihr zuständiger ÄLRD. Weiter sind Sie im Rahmen der Notarzttätigkeit, zusätzlich zu Ihrer Amtsträgerhaftpflicht, über die KVT kostenfrei im Rahmen einer Gruppenunfallversicherung und Strafrechtsschutzversicherung abgesichert. Näheres erfahren Sie bei Interesse gerne in einem persönlichen Gespräch mit uns.

    Die Schutzkleidung ist nach Beendigung der Tätigkeit als Notarzt an die KVT zurückzugeben.