Berufene Vertreter in den Selbstverwaltungsgremien für die Legislaturperiode von 2023 bis 2028
Ausschüsse der Vertreterversammlung
Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nach § 79 Abs. 3 SGB V hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen aus dem Kreis ihrer Mitglieder folgende Ausschüsse gebildet:
Beratende Fachausschüsse
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben nach §§ 79b, 79c SGB V werden bei der KVT jeweils ein beratender Fachausschuss für Psychotherapie, für die hausärztliche Versorgung, für die fachärztliche Versorgung und für angestellte Ärzte und Psychotherapeuten gebildet. Die Mitglieder der beratenden Fachausschüsse werden von der Vertreterversammlung aus dem Kreis der Mitglieder der KVT gewählt. Die Kandidaten müssen nicht Mitglieder der Vertreterversammlung sein. Den beratenden Fachausschüssen ist vor Entscheidungen der Organe der KVT in den die Sicherstellung der Versorgung berührenden wesentlichen Fragen rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die schriftlichen Stellungnahmen der Fachausschüsse sind in die Entscheidungen einzubeziehen.
Beratende Kommissionen für DMP-Verträge
Kommissionen zur Qualitätssicherung
Eine wichtige Komponente zur Qualitätssicherung stellen die Qualitätssicherungskommissionen dar. Gemäß Qualitätssicherungs-Richtlinien der KBV kann die KV zur Unterstützung ihrer Aufgaben Qualitätssicherungskommissionen einrichten. Der Vorstand beruft den Vorsitzenden der jeweiligen Qualitätssicherungskommission und die weiteren Mitglieder.
Die Qualitätssicherungskommissionen haben die Aufgabe, bei Anträgen auf Durchführung und Abrechnung von Leistungen mit Qualifikationsvorbehalt die fachliche Befähigung des Antragstellers aufgrund vorgelegter Zeugnisse und Bescheinigungen und/oder durch ein Kolloquium zu überprüfen und die Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung vorzubereiten.
Die Durchführung von Qualitätsprüfungen im Einzelfall (Stichproben) erfolgt ebenfalls in Zusammenarbeit mit der für den jeweiligen Bereich zuständigen Qualitätssicherungskommission. Dies gilt insbesondere für Leistungen, für deren Durchführung und Abrechnung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V spezielle Anforderungen an die fachliche Befähigung vereinbart wurden.
- Abklärungskolposkopie
- Ärztliche Stelle nach § 128 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
- Ambulantes Operieren
- Apherese
- Arthroskopie
- Chirotherapie
- Dialyse
- Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie
- Histopathologie
- HIV-Infektion/Aids-Erkrankung
- Hörgeräteversorgung
- Humangenetik
- Intravitreale Medikamenteneingabe
- Kardiologie
- Kernspintomographie
- Koloskopie
- Laboratoriumsleistungen
- Neuropsychologische Therapie
- Onkologie
- Psychotherapie
- Qualitätsmanagement
- Radiologie
- Schlafmedizin
- Schmerztherapie und Akupunktur
- Substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger
- Ultraschalldiagnostik
- Vakuumbiopsie der Brust
- Zervix-Zytologie
Ausschüsse der gemeinsamen Selbstverwaltung
Die Gremien der Gemeinsamen Selbstverwaltung setzen sich paritätisch aus Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und der Krankenkassen zusammen.