Hauptabteilung Versorgungsqualität und Patientensicherheit
Behandlungen im vertragsärztlichen Bereich unterliegen hohen Qualitätsstandards. Unsere Aufgabe ist es, diese zu sichern. Wir prüfen die Voraussetzungen für Abrechnungsgenehmigungen und Vertragsteilnahmen, kontrollieren die Einhaltung der Fortbildungsverpflichtung, unterstützen bei der Umsetzung von Hygienevorgaben und Qualitätsmanagement und beraten unsere Mitglieder zu allen Themen der Qualitätssicherung.
Darüber hinaus sind wir auch für die Belange der Patienten zuständig. Wir beantworten alle Patientenanfragen, bearbeiten Beschwerden und vermitteln Facharzttermine über die Terminservicestelle in Zusammenarbeit mit der Notdienst Service gGmbH.
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen
- Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)
- Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)
- Sozialgesetzbuch V (SGB V)
- Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
- Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
- Qualitätsprüfungs-Richtlinie
- Qualitätssicherungs-Richtlinien
- Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL)
- Medizinproduktegesetz (MPG)
- Thüringer medizinische Hygieneverordnung (ThürmedHygVO)
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Richtlinien und Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI)
- Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)