Arztregister
Die Eintragung ins Arztregister ist für alle Ärzte und Psychotherapeuten eine Grundvoraussetzung, um als Zugelassener oder Angestellter in der ambulanten Versorgung tätig werden zu können. Die vorzulegenden Unterlagen entnehmen Sie dem Antragsformular.
Kompaktinformation
Formulare
Rechtsgrundlagen
» § 95 c Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
in Verbindung mit
» § 2 Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
» §§ 1 bis 10 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)