Vertretung
Die Vertretung von Vertragsärzten bzw. Abwesenheit von Psychotherapeuten bei Krankheit, Urlaub oder Teilnahme an einer Fortbildung ist bei einer Dauer von acht Tagen bis drei Monaten anzuzeigen. Dauert die Abwesenheit länger als drei Monate, bedarf es einer Genehmigung der KV. In unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Entbindung kann sich die Vertragsärztin bis zu einer Dauer von zwölf Monaten vertreten lassen. Fachidentität mit dem Vertreter wird vorausgesetzt.
Urlaub und Fortbildung müssen im Voraus (auch quartalsübergreifend) gemeldet werden. Geben Sie Krankheit bitte so schnell wie möglich bekannt.
Grundsätzlich ist eine Vertretung psychotherapeutischer Leistungen einschließlich der probatorischen Sitzungen nicht zulässig.
Kompaktinformation
Formulare
Abwesenheit zwischen 8 Tagen und drei Monaten:
Abwesenheit länger als drei Monate:
Vertretung eines angestellten Arztes für sechs Monate aufgrund von Beendigung der Tätigkeit
Sie möchten Vertragsärzte in ihrem Fachgebiet vertreten:
Bitte beachten: unterschiedliche Leistungsmengen bei längeren Abwesenheiten
Sind Sie mindestens drei Wochen unverschuldet abwesend, kann die abgerechnete Leistungsmenge in dem entsprechenden Quartal des Folgejahres die Leistungsmenge des Quartals der Abwesenheit überschreiten. In diesem Fall stellen Sie bitte schriftlich einen Antrag auf Anpassung des individuellen Punktzahlvolumens bei der KV Thüringen. Es erfolgt keine automatische Anpassung oder Berücksichtigung von Amts wegen. Der Antrag ist bis spätestens 1 Monat nach Bekanntgabe des Honorarbescheids einzureichen. Verfristet eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Für Psychotherapeuten besteht die Notwendigkeit einer derartigen Antragstellung nicht, da die in ihrem Fall bestehende Abstaffelungsmaßnahme der zeitbezogenen Kapazitätsgrenze auf den Fachgruppendurchschnitt des entsprechenden Vorjahresquartals (und nicht auf die eigenen Abrechnungsdaten) abstellt.