Verfahrensanweisungen für den Thüringer Rettungsdienst 2025/2026
Auch im zurückliegenden Zeitraum wurden durch die Arbeitsgruppe VFA Rettungsdienst unter der Leitung von Andreas Hochberg die Verfahrensanweisungen für den Thüringer Rettungsdienst überarbeitet und an die aktuellen Leitlinienentwicklungen angepasst.
Die Verfahrensanweisungen können hier heruntergeladen werden. Gleichzeitig sind die VFA auch im App Store für iOS und im Google Play Strore für Android Geräte als APP erhältlich.
Anmeldung zur Teilnahme am Notarztdienst in Thüringen
Zur Mitwirkung am Thüringer Notarztdienst in freiberuflicher Tätigkeit ist der Abschluss eines Honorrarvertrage notwendig. Diesen stellen wir Ihnen, gemeinsam mit anderen wesentlichen Informationen rund um die Struktur des Thüringer Notarztdienstes, auf Anforderung unter rettungsdienst@kvt.de gerne zur Verfügung.
Abrechnung Dienste
Die Abrechnung der geleisteten Notarztdienste erfolgt bis zum 10. des Folgemonats mittels Onlineformular. In diesem sind alle Dienststunden pro Dienst sowie die gefahrenen und abgerechneten Einsätze aufzuführen. Da Fehleinsätze in Thüringen als aufzuführende Einsätze gelten, sind diese ebenfalls der Einsatzabrechnung gegenüber der KVT zuzuführen und in der monatlichen Abrechnung der Notarztdienste mit aufzulisten.
Das Onlineformular erreichen Sie über das Notartztserviceportal mit folgenden Link:
Übersicht Notarztstandorte mit Betriebsstättennummern
Förderung von Fortbildungsveranstaltungen
Für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen ist die teilweise oder vollständige Förderung der Teilnahmegebühr möglich. Hierfür ist die Antragstellung auf Gewährung einer Förderung der Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung notwendig. Dazu nutzen Sie bitte das entsprechende Formular, welches Sie mit nachfolgendem Link herunterladen können:
Antrag auf Fortbildungsförderung
Antrag auf Veranstaltungsförderung
Beachten Sie bitte, dass eine zusätzliche Einzelförderung von durch die KVT durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen nicht möglich ist.
