kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

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Sprechstunden

Die Präsenzpflicht beinhaltet das Abhalten von Sprechstunden am Vertragsarztsitz, die Ankündigung der Sprechstunden nach außen (Praxisschild) und dass der Vertragsarzt zu den angekündigten Zeiten zur Verfügung steht. Die Anzahl der Sprechstunden richtet sich nach dem Versorgungsauftrag. Die Sprechstunden-Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen regelt hierzu Einzelheiten.

Weitere Einzelheiten zur Präsenzpflicht können Sie hier nachlesen.

Kompaktinformation

Rechtsgrundlage

» Sprechstunden-Richtlinie