kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Gruppe Praxisberatung/ Bedarfsplanung

An der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen kann man durch eine Zulassung oder eine Anstellung. Dabei sind Kombinationen und Kooperationen möglich. Es gilt, für sich das passende Modell zu finden.

Um als Vertragsärztin oder Vertragsarzt tätig zu sein, muss nach der Eintragung ins Arztregister ein Antrag auf einen Versorgungsauftrag gestellt werden. Dafür zuständig ist der Zulassungsausschuss, der einmal im Monat tagt. Hier ist die Angabe des gewünschten Vertragsarztsitzes und der jeweiligen Facharztbezeichnung notwendig. Ob eine Zulassung möglich ist, ist abhängig von dem gewünschten Niederlassungsort/ Vertragsarztsitz und dem dortigen Versorgungsgrad in der betreffenden Arztgruppe.

Ist die Zulassung erfolgreich, beraten wir Ärztinnen und Ärzte auf ihrem Weg in die eigene Praxis. Wir unterstützen außerdem angehende Praxisabgeber bei alle aufkommenden Fragen und veranstalten Praxistage für Existenzgründer und Praxisabgeber.

 

Durch die Umsetzung des Bedarfsplans können wir langfristig steuern, an welchem Ort sich in Thüringen wie viel Ärzte einer Fachrichtung niederlassen dürfen und so die Versorgung sicherstellen.