Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen umfasst auch den Bereitschaftsdienst während der sprechstundenfreien Zeiten, insbesondere nachts und an den Wochenenden. Am Bereitschaftsdienst nehmen alle niedergelassenen Ärzte und zugelassene medizinischen Versorgungszentren teil. Einzelheiten zu den Bereitschaftsdienstzeiten, der Teilnahme, Einteilung, Befreiung und zu den Rechten und Pflichten im Bereitschaftsdienst sind in der Bereitschaftsdienstordnung geregelt.
Unsere Themen
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Bereitschaftsdienstbereiche
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Obmänner
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Teilnahme ärztlicher Bereitschaftsdienst
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Befreiung ärztlicher Bereitschaftsdienst
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Bereitschaftsdienstausschuss
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Dienstplanung
Kompaktinformation
Rechtsgrundlage
» § 21 Thüringer Heilberufegesetz (ThürHeilBG)
» § 22 auf die Berufsordnung der Landesärztekammer Thüringen (LÄKT)
» Honorverteilungsmaßstab (HVM) der KV Thüringen