kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Ärzte & Psychotherapeuten

Einheitlicher Bewertungsmaßstab

Abrechnung ambulanter Operationen

Im Zusammenhang mit ambulanten Operationen nach Kap. 31.2 EBM gelten folgende Regelungen

  • OPS sind nur vom Operateur anzugeben, wenn Leistungen des Kap. 31.2 abgerechnet werden.
  • Die Angabe des OP-Datums ist bei der Abrechnung der postoperativen Behandlung (Kap. 31.4) immer notwendig.
  • Wenn der Operateur die postoperative Behandlung nicht selbst erbringt, wird diese Leistung an einen anderen Arzt überwiesen. Auf dieser Überweisung notiert der Operateur das OP-Datum und die Abrechnungsposition des Kap. 31.4 für den weiterbehandelnden Arzt.

Abrechnung im Rahmen eines ambulanten Eingriffs nach § 115b SGB V

Im EBM werden zunehmend Abrechnungsmöglichkeiten geschaffen, die sich auf die Regelungen des § 115b SGB V beziehen. Wenn wir diese Regelungen in der Thüringer Honorarvereinbarung mit den Thüringer Krankenkassen gemeinsam beschließen, gelten diese dann auch für die Thüringer Vertragsärzte.

Zum 01.07.2024 wurde die GOP 02344 (Perkutane Biopsie) in den EBM aufgenommen und vergütungstechnische Regelungen getroffen, die sich auf den AOP-Vertrag nach § 115b SGB V beziehen.

Dazu ist seit 01.07.2024 in der Thüringer Honorarvereinbarung folgendes geregelt:

Perkutane Biopsie nach GOP 02344 und Begleitleistungen im Rahmen eines ambulanten Eingriffs nach § 115b SGB V werden extrabudgetär vergütet. Voraussetzung ist, dass der entsprechende OPS gemäß Anhang 1 Abschnitt 2 des AOP-Vertrages nach § 115b SGB V in der Abrechnung angegeben wird. Ist ein zutreffender OPS angegeben, wird die GOP 02344 und zusätzlich auch die Gebührenordnungsposition des bildgebenden Verfahrens gemäß des v. g. Abschnitt 2 des AOP-Vertrages extrabudgetär vergütet. Die Umsetzung dieser Regelung durch die KV Thüringen erfolgt anhand der Angabe des OPS.

Abrechnung und Vergütung von Schutzimpfungen

  • Die Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses sieht seit dem 01.07.2008 die Verwendung der darin festgelegten Dokumentationsnummern vor. Diese zwingend zu verwendenden Abrechnungspositionen sind tabellarisch dargestellt.
  • Sie sind angehalten, die Hinweise aus der Tabelle zu beachten, damit das Ziel, das differenzierte Darstellen bestimmter Impfungen, auch erreicht wird. Begründungen zur Indikation bzw. Folgeimpfung sind nicht erforderlich. Impfvereinbarung Anlage 2

Ambulante psychotherapeutische Versorgung

Die Richtlinie Psychotherapie und die Psychotherapie-Vereinbarung sind seit dem 01.04.2017 anzuwenden.

    ► Richtlinie Psychotherapie - bitte klicken Sie hier

    ► Psychotherapie-Vereinbarung - bitte klicken Sie hier

Die aktuelle EBM-Version finden Sie hier

 

  • Fragen und Antworten zur Umsetzung der Psychotherapie-Richtlinie: bitte klicken Sie hier
  • Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Psychothotherapie-Abrechnung: bitte klicken Sie hier

Laborthemen

Nachfolgende Informationen beziehen sich auf Regelungen und Hinweise zur korrekten Beauftragung, Abrechnung und Vergütung von Laborleistungen.

  • Regelungen und Hinweise zur korrekten Beauftragung und Abrechnung von Laborleistungen im ambulanten vertragsärztlichen Bereich sowie Empfehlungen für laboratoriumsmedizinische Stufendiagnostik finden Sie im Laborkompendium der KBV.