kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

KIM - Kommunikation im Medizinwesen

Plattform zum sicheren Austausch von sensiblen Informationen unter zertifizierten Akteuren im Gesundheitswesen.

KIM stellt eine unbedingt notwendige Grundlage für wichtige Fachanwendungen in der Telematikinfrastruktur dar, wie z.B. die eAU oder den eArztbrief.

Über einen zugehörigen Fachdienst kann man Nachrichten und Dokumente schnell, zuverlässig – mit oder ohne Anhang – digital ausgetauscht werden.
Analoger Nachrichtenaustausch soll somit überflüssig und nach und nach abgelöst werden. Patienten müssen nicht mehr als Nachrichtenaustausch-Vehikel dienen, nicht datenschutzkonforme Faxgeräte können somit bald der Vergangenheit angehören. Die Geschwindigkeit des Informationsaustausches und die Sicherheit wird damit einhergehend gesteigert.

  • Schutz von von Patientendaten, KIM ist eine Gemeinschaftsentwicklung der Gematik, dem BSI und dem BDI
  • Fälschungsicher, die Nachricht wird mit den modernsten Methoden signiert (QES) und verschlüsselt
  • Identitätssicher, die Teilnehmer werden von unabhängigen Institutionen geprüft
  • Zentrales Adressbuch (Verzeichnisdienst) zum schnellen Auffinden von Kontakten

Kurzinformationsvideos der KBV zu KIM:

 

Checkliste zur Installation

  1. Beauftragen Sie den KIM-Anschluss bei einem KIM-Anbieter. Nach der Registrierung erhalten Sie eine eigene E-Mail-Adresse für KIM.
  2. Die "KIM-Installation" und die IT-System-Konfiguration sollte von Ihrem IT-Dienstleister durchgefürht werden. Erteilen Sie dafür einen Auftrag.
  3. Über Ihre gewohnten Programme (PVS-Modul oder E-Mail-Programm) können Sie nun sichere sowie signierte E-Mails und Dokumente senden und empfangen.
  4. Die Eckpunkte zur Finanzierung finden Sie hier.

Finanzierung (gültig bis 30.06.2023)

Die Finanzierungsvereinbarung zwischen KBV und GKV Spitzenverband sieht eine Einrichtungspauschale von 100 Euro  für den entsprechenden KIM-Dienst vor. Laufende Betriebskosten des KIM-Dienstes werden mit einer Pauschale in Höhe von 23,40 Euro pro Quartal vergütet. Die Einrichtungspauschale erhalten Sie als Einmalzahlung begleitet von einem Bescheid im 2. Monat des Quartals, in welchem der Nachweis erfolgt. Die Betriebskostenpauschale erhalten Sie - wie üblich - über Ihre Honorarabrechnung.