kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

KIM - Kommunikation im Medizinwesen

Plattform zum sicheren Austausch von sensiblen Informationen unter zertifizierten Akteuren im Gesundheitswesen.

KIM stellt eine Grundlage für wichtige Fachanwendungen in der Telematikinfrastruktur dar, wie z.B. die eAU oder den eArztbrief.

Über einen KIM-Fachdienst kann man Nachrichten und Dokumente schnell, zuverlässig – mit oder ohne Anhang – ausgetauscht werden.
Analoger Nachrichtenaustausch soll somit überflüssig und nach und nach abgelöst werden. Patienten müssen nicht mehr als Nachrichtenaustausch-Vehikel dienen, nicht datenschutzkonforme Faxgeräte können somit bald der Vergangenheit angehören. Die Geschwindigkeit des Informationsaustausches und die Sicherheit wird damit einhergehend gesteigert.

  • Fälschungsicher, die Nachricht wird signiert (QES) und verschlüsselt
  • Identitätssicher, die Teilnehmer werden von unabhängigen Institutionen geprüft
  • Zentrales Adressbuch (Verzeichnisdienst) zum schnellen Auffinden von Kontakten

Kurzinformationsvideos der KBV zu KIM:

 

Checkliste zur Installation

  1. Beauftragen Sie den KIM-Anschluss bei einem KIM-Anbieter. Nach der Registrierung erhalten Sie eine eigene Adresse für KIM (ähnlich E-Mail-Adresse).
  2. Die "KIM-Installation" und die IT-System-Konfiguration sollte von Ihrem IT-Dienstleister durchgeführt werden. Bei entsprechender Bereitstellung von Informationen/Werkzeugen des Anbieters kann die Installation auch selbst durchgeführt werden.
  3. Über Ihre gewohnten Programme (PVS-Modul oder E-Mail-Programm) können Sie nun sichere sowie signierte E-Mails und Dokumente senden und empfangen.
  4. Dabei erhalten Sie Zugang zum sog. KIM-Adressbuch (Verzeichnisdienst), dort finden Sie institionsbezogene KIM-Adressen (z.B. von Betriebsstätten wie Einzelpraxis, MVZ etc..) oder aber personenbezogene KIM-Adressen um einen Empfänger adressieren zu können.

Finanzierung

Die Finanzierungsvereinbarung zwischen KBV und GKV Spitzenverband sieht eine Einrichtungspauschale von 100 Euro  für den entsprechenden KIM-Dienst vor. Laufende Betriebskosten des KIM-Dienstes werden mit einer Pauschale in Höhe von 23,40 Euro pro Quartal vergütet.

Ab dem 01.07.2023 gehen die o.g. Beträge in der TI-Pauschale auf.