kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Der elektronische Heilberufeausweis (eHBA)

Der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) ist Ihre persönliche Chipkarte in der elektronischen Welt. Der eHBA ist die Komponente, welche medizinische Dienste der Telematikinfrastruktur (TI) ermöglicht. Mit dem eHBA können Sie Dienste in der Telematik-Infrastruktur (TI) nutzen, welche Heilberuflern vorbehalten sind. Beispiele sind das Notfalldatenmanagement (NFDM) und der elektronische Medikationsplan (eMP). Mit dem eHBA unterschreiben Sie elektronische Dokumente legal (§ 291f SGB V (4)) mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES). Eingesetzt wird der eHBA beim elektronischen Arztbrief, der elektronische Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (eAU) oder dem elektronischen Rezept (eRezept).

Seine Anschaffung ergibt allerdings nur Sinn im Zusammenhang mit einem aktuellen stationären Lesegerät, der Aktualisierung des bisherigen „TI-Konnektors“ zum „E-Health-Konnektor“ und der zeitnahen Anpassung Ihres Praxisverwaltungssystemes (PVS). Wie alle Chipkarten in der TI ist der eHBA für fünf Jahre gültig. Seine elektronische Funktionen sind mit einer sechstelligen PIN geschützt.

Für sich alleine gesehen, kann der eHBA als Sichtausweis z.B. in der Apotheke verwendet werden.

Abgrenzung zum Praxisausweis

Der eHBA ist nicht zu verwechseln mit dem Praxisausweis SMC-B. Der Praxisausweis sieht in etwa so aus, wie eine SIM-Karte eines Mobiltelefons und wird dauerhaft in einem Lesegerät untergebracht. Der eHBA hat Scheckkartenformat, mit Ihrem Bild darauf und wird nur bei Bedarf in den 2. Schlitz des stationäre Lesegerätes oder hinter der Batterie-Abdeckung in das mobile Lesegerät gesteckt. Der Praxisausweis ist Ihr Schlüssel, um in die TI zu kommen und wird im mobilen und stationären Lesegerät fest eingesteckt. Mit dem eHBA können Sie Dienste in der TI nutzen, welche Heilberuflern vorbehalten sind. Der Praxisausweis wurde durch Ihre Kassenärztliche Vereinigung Thüringen für Sie bestätigt. Der eHBA wird von der jeweiligen Kammer bestätigt. Für unsere Mitglieder sind das die Landesärztekammer Thüringen (LÄK) mit dem elektronischen Arztausweis (eArztausweis) oder die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK) mit dem elektronischen Psychotherapeutenausweis (ePsychotherapeutenausweis).

Wie kommen Sie zu einem eHBA?

Sie sind Vertragsarzt

Die Beantragung des eArztausweises ist seit dem 05.05.2020 über das Mitglieder-Portal der Landes­ärzte­kammer Thüringen möglich. Bitte rechnen Sie derzeit mit mindestens zwei Monaten von Antragsstellung bis zur Lieferung des eArztausweises.

Sie sind Vertragspsychotherapeut - Stand zum 09.06.2021:

Das Finanzielle

bis 30.06.2023:

Mit dem Nachweis des Versichertenstammdatendienstes (VSDM) in Ihrer Betriebsstätte erhalten Sie die Betriebskostenpauschale für den eHBA von 11,63 Euro pro Quartal. Damit wird die Hälfte der Kosten für den eHBA durch die Finanzierungsvereinbarung zur TI abgedeckt.

ab 01.07.2023:

Laut Festlegung des BMG zur Finanzierungsvereinbarung ab 01.07.2023 sind die Kosten für die eHBA aller Ärzte einer Praxis über die monatliche TI-Pauschale abgedeckt und werden über einen Zeitraum von 5 Jahren finanziert. Einzelheiten zur Höhe der TI-Pauschale ab 01.07.2023 gibt es bei der KBV.

Für Ärzte in Weiterbildung fördert die KV-Thüringen auf Antrag 8,50 € pro Monat als anteilige Kosten des eHBA für die Monate, in welcher die geförderten ambulanten Weiterbildungsabschnitte absolviert werden. Das Antragsformular finden Sie hier: https://www.kv-thueringen.de/mitglieder/themen-a-z/a/arzt-in-weiterbildung.