kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - eAU

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist eine Fachanwendung der gematik GmbH zur Ablösung der papiergebundenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU).

Frist(en)

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)verpflichtet Ärzte ab 30.09.2021, die Übermittlung von AU-Daten zur Krankenkasse, digital über einen KIM-Dienst  zu bewerkstelligen. Am 30.6.2022 endete die Übergangsregelung der KBV, die bis zu diesem Datum die Verwendung der Papierform ermöglicht.

Am 1. Januar 2023 ist das Arbeitgeberverfahren der eAU gestartet. Arbeitgeber sollen nun die AU-Daten ihrer oder ihres erkrankten Beschäftigen digital bei den Krankenkassen abrufen. Ein Ausdruck der Arbeitgeberausfertigung ist damit nicht mehr notwendig. Eventuell sind jedoch noch nicht alle Arbeitergeber auf das neue Verfahren vorbereitet. Praxen sollten deshalb selbst entscheiden, ob sie den Ausdruck vorerst weiterhin erstellen, um nachträgliche Anfragen nach einer Papierbescheinigung zu vermeiden.

In einigen Fällen ist jedoch noch kein digitaler Empfang der Arbeitgeberdaten möglich. Dies betrifft insbesondere Arbeitslose, Studierende sowie Schülerinnen und Schüler. Auf deren Wunsch müssen Ärztinnen und Ärzte die AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber weiterhin ausdrucken und unterschreiben. Diese Leistung ist in den Versicherten- und Grundpauschalen enthalten.

Finanzierung

Die Finanzierungsvereinbarung zwischen KBV und GKV Spitzenverband sieht eine Einrichtungspauschale  für den entsprechenden KIM-Dienst vor. Die Einrichtungspauschale erhalten Sie als Einmalzahlung begleitet von einem Bescheid im 2. Monat des Quartals, in welchem der Nachweis erfolgt. Die Betriebskostenpauschale erhalten Sie - wie üblich - über Ihre Honorarabrechnung. DieHöhe der Beträge zur Finanzierung und Betriebskostenpauschalen finden Sie im Abschnitt Finanzierung der Seite Telematikinfrastruktur.

Ab dem 01.07.2023 geht die Finanzierung des KIM-Dienstes in der TI-Finanzierungspauschale auf.

Sanktionierung

Zwar exisitiert keine finanzielle Sanktionsandrohung im Gesetz, aber falls Sie zum Stichtag nicht in der Lage sind, eAU auszustellen, verstoßen Sie gegen das Meldeverfahren nach § 295 SGB V. Falls Sie zum Stichtag die grundlegende Technik für die Telematik Infrastruktur nicht vorhalten, verstoßen Sie gegen Ihre vertragsärztlichen Pflichten nach § 95 SGB V.

Detailinformationen zu dieser bundeseinheitlichen Anwendung finden Sie auf den Seiten der gematik und der KBV, welche über unten aufgeführte Links zu erreichen sind.

Technische Vorraussetzungen