QES - Qualifizierte elektronische Signatur
Wie von Hand. Nur digital: die QES
Mithilfe der qualifizierten elektronischen Signatur können Leistungserbringer medizinische Dokumente und Datensätze elektronisch rechtssicher signieren. Dabei ist die QES der Unterschrift per Hand gleichgestellt. Für die rechtssichere Signatur von solchen Dokumenten oder Datensätzen können momentan 2 Verfahren genutzt werden - zum einen die Komfortsignatur und zum anderen die Stapelsignatur.
Stapelsignatur
Leistungserbringer können dabei mehrere Dokumente gleichzeitig qualifiziert elektronisch unterschreiben und anschließend gebündelt an die Krankenkasse übermitteln. Für diese Verfahrensweise wird einmal mit eHBA G2 und zugehöriger PIN der gesamte vorbereitete elektronische Dokumentenstapel, zum Beispiel am Ende eines Tages, bearbeitet.
Bei der eAU wäre das möglich, da es ausreicht, alle an einem Tag gesammelten AU-Bescheinigungen einmal täglich an die Krankenkassen zu senden. Sollte jedoch bei einer Störung der TI das Ersatzverfahren notwendig werden, wäre das für die Praxis sehr aufwändig.
Komfortsignatur
Bei diesem Verfahren können Leistungserbringer mit ihrem Heilberufsausweis (eHBA G2) und ihrer PIN für einen bestimmten Zeitraum jeweils bis zu 250 Signaturen freigeben.
Soll zum Beispiel eine eAU signiert werden, muss der Leistungserbringer oder medizinische Fachangestellte nur noch bestätigen. Die Anwendung "Komfortsignatur" wird mit dem Update des ePA-Konnektors eingeführt.
Die KBV empfiehlt für die eAU die Komfortsignatur, da die Daten sofort unterschrieben und versandt werden können. Eventuelle Probleme bei der Datenübermittlung, die aufgrund einer TI-Störung möglich sind, werden sofort erkannt, und der Arzt kann dem Patienten die Ausdrucke mitgeben.
Hinweis der KBV:
Wenn die Signierung mit dem eHBA-G2 aus technischen oder aus anderen Gründen, die nicht in der Verantwortung des Leistungserbringers liegen, nicht möglich ist, wird die eAU mit dem Praxisausweis (SMC-B) signiert.