kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Der elektronische Arztbrief kommt!

Das Bürokratieentlastungsgesetz III, welches der Bundestag am 18. September 2019 beschlossen hat, regelt, dass Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen ab dem Jahr 2021 von den behandelnden Ärzten an die Krankenkassen ausschließlich elektronisch übermittelt werden. Der „gelbe Schein“ für den Patienten bleibt, die elektronische Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (eAU) bekommt die Krankenkasse. Vehikel für die eAU sind die Kommunikationsdienste im Medizinwesen, kurz KIM.

Für unsere Mitglieder bedeutet das: Wer heute „gelbe Scheine“ ausstellt und das im neuen Jahr macht, braucht KIM zwingend ab 01.01.2022. Eine weitere Anwendung von KIM ist der elektronische Arztbrief, kurz eArztbrief. Wer nach der Deckelung der Kostenpauschalen für Portokosten ab Quartal 2020/3 auf die elektronische Kommunikation umgestiegen ist, kann den eArztbrief ab 01.07.2020 abrechnen.

Gesetzliche Grundlagen

Wie ein eArztbrief auszusehen hat, ist in § 291f SGB V geregelt. Der eArztbrief darf nur über einen zugelassenen Übertragungsdienst nach § 291b Absatz 1e SGB V versendet werden. Das sind die Kommunikationsdienste im Medizinwesen, kurz KIM.

Neben dem Übertragungsdienst regelt § 291f SGB V (4), dass der eArztbrief mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) zu versehen ist, die mit einem elektronischen Heilberufesausweis nach § 291a Absatz 5 Satz 5 erzeugt wurde.

kv.dox ist KIM für KV-Mitglieder

Wer bisher den Kommunikationsdienst KV-Connect über das sichere Netz der KVen verwendet hat, muss umsteigen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bietet für alle KV-Mitglieder einen herstellerunabhängigen KIM-Dienst unter dem Namen kv.dox an. Da nicht spezifiziert ist, wie Sie mit Ihrem Postfach von einem KIM-Dienst zu einem anderen KIM-Dienst umziehen können, spricht für kv.dox, dass Sie bei einem möglichen späteren Wechsel Ihres Softwareanbieters kv.dox einfach mitnehmen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen verfolgen mit kv.dox keine Gewinnerzielungsabsicht. Sie können deshalb davon ausgehen, dass die wirtschaftlichen Konditionen und Nutzungsbedingungen von kv.dox im Sinne der KV-Mitglieder gestaltet sind. Ein Anmeldeverfahren zu kv.dox befindet sich in der Vorbereitung.

Was ist zu tun?

Bitte wenden Sie sich für die Integration von kv.dox in Ihrer Praxis-EDV sowie für die Aktualisierung Ihres TI-Konnektors zur Erstellung von qualifizierten elektronischen Signaturen (QES) vertrauensvoll an Ihren IT-Dienstleister. Den elektronischen Heilberufeausweis erhalten Sie von Ihrer Kammer.

Das Finanzielle

Die Krankenkassen finanzieren für KIM eine Betriebskostenpauschale von 23,40 Euro pro Quartal je Betriebsstätte. Für die Einrichtung von KIM erhalten Sie zusätzlich einmalig 100 Euro (neu 200 Euro) je Betriebsstätte. Betriebskostenpauschale und Einrichtungspauschale werden bis zum 30.06.2023 gezahlt.

Weiterhin wird der Versand (mit 0,28 Euro) und der Empfang (mit 0,27 Euro) je eArztbrief bis zu einem Höchstwert von 23,40 Euro je Quartal und Arzt vergütet. In den nächsten drei Jahren wird zusätzlich der Versand jedes eArztbriefes mit einem EBM-Punkt (0,1099 Euro) ohne Deckelung vergütet. Im Gegenzug entfallen die Kostenpauschalen für Portokosten an den selben Adressaten.

Ab dem 01.07.2023 gehen die o.g. Beträge in der TI-Pauschale auf.

Zusätzlich wird der Versand des eArztbriefes bis zum 30. Juni 2023 über die Gebührenordnungsposition 01660 des EBM mit einem Punkt (0,1149 Euro) pro Brief gefördert – auch über den Höchstwert von 23,40 Euro hinaus.

Im Rahmenvertrag mit der AOK Plus (siehe Anlage 3, Anhang 2) wird das Schaffen der Voraussetzungen für den Versand und Empfang von eArztbriefen zusätzlich mit der Strukturpauschale „eArztbrief“ in Höhe von 0,20 Euro je AOK PLUS-Behandlungsfall vergütet.