kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

BMG stellt klar: Keine Kürzung der TI-Pauschale aufgrund Verzögerungen bei der Industrie

Praxen müssen ab 1. März 2024 eine Software für das Erstellen von elektronischen Arztbriefen installiert haben. Sonst droht ihnen eine Kürzung der monatlichen TI-Pauschale. Nun hat das Bundesgesundheitsministerium klargestellt, dass es keine Kürzungen gibt, wenn für das Praxisverwaltungssystem keine entsprechende Software verfügbar ist.

Mehr in den KBV-Praxisnachrichten ...

Pflicht zum Empfang von eArztbriefen ab 01.03.2024 - mehr Informationen:

Gesetzliche Grundlagen

Wie ein eArztbrief auszusehen hat, ist in § 291f SGB V geregelt. Der eArztbrief darf nur über einen zugelassenen Übertragungsdienst nach § 291b Absatz 1e SGB V versendet werden. Das sind die Kommunikationsdienste im Medizinwesen, kurz KIM.

Neben dem Übertragungsdienst regelt § 291f SGB V (4), dass der eArztbrief mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) zu versehen ist, die mit einem elektronischen Heilberufesausweis nach § 291a Absatz 5 Satz 5 erzeugt wurde.

kv.dox ist KIM für KV-Mitglieder

Wer bisher den Kommunikationsdienst KV-Connect über das sichere Netz der KVen verwendet hat um mit elektronischen Arztbriefen zu arbeiten, muss umsteigen da KV-Connect in naher Zukunft eingestellt wird. Die Plattform KV-Connect wird von der Plattform KIM (Kommunikation im Medizinwesen) abgelöst. Über die KIM-Plattform bieten Hersteller Fachdienste an über den ein Leistungserbringer eine KIM-Adresse (ähnlich E-Mail) buchen kann.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bietet für alle KV-Mitglieder einen herstellerunabhängigen KIM-Dienst unter dem Namen kv.doxan. Da nicht spezifiziert ist, wie Sie mit Ihrem Postfach von einem KIM-Dienst zu einem anderen KIM-Dienst umziehen können, spricht für kv.dox, dass Sie bei einem möglichen späteren Wechsel Ihres Softwareanbieters kv.dox einfach mitnehmen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen verfolgen mit kv.dox keine Gewinnerzielungsabsicht. Sie können deshalb davon ausgehen, dass die wirtschaftlichen Konditionen und Nutzungsbedingungen von kv.dox im Sinne der KV-Mitglieder gestaltet sind.

Was ist zu tun?

Bitte wenden Sie sich für die Integration von kv.dox in Ihrer Praxis-EDV sowie für die Aktualisierung Ihres TI-Konnektors zur Erstellung von qualifizierten elektronischen Signaturen (QES) vertrauensvoll an Ihren IT-Dienstleister. Den elektronischen Heilberufeausweis erhalten Sie von Ihrer Kammer.

Das Finanzielle

Die Krankenkassen finanzieren für KIM eine Betriebskostenpauschale von 23,40 Euro pro Quartal je Betriebsstätte. Für die Einrichtung von KIM erhalten Sie zusätzlich einmalig 100 Euro (neu 200 Euro) je Betriebsstätte. Betriebskostenpauschale und Einrichtungspauschale werden bis zum 30.06.2023 gezahlt.

Ab dem 01.07.2023 gehen die o.g. Beträge in der TI-Pauschale auf.

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