Berufungsausschuss
Der Berufungsausschuss für Ärzte hat als Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung die Aufgabe, über Widersprüche gegen Beschlüsse des Zulassungsausschusses für Ärzte zu entscheiden. Er besteht aus einem Vorsitzenden mit der Befähigung zum Richteramt und aus Vertretern der Ärzte/Psychotherapeuten und Vertretern der Krankenkassen.