kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Ärztliche Stelle nach § 128 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Die Ärztliche Stelle nach § 128 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) wurde für die Qualitätssicherung bei der Anwendung ionisierender Strahlung und radioaktiver Stoffe, als Vereinbarung zwischen dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, der Landesärztekammer Thüringen und der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen eingerichtet.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Landesärztekammer Thüringen.