Erweiterter Landesausschuss
Zur Wahrnehmung der Aufgaben im Zusammenhang mit der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (§ 116b SGB V) wurde der bestehende Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (LA) um die Vertreter der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen erweitert: Der erweiterte Landesausschuss (eLA) besteht aus:
- einem unparteiischen Vorsitzenden
- zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern
- neun Vertretern der Krankenkassen
- neun Vertretern der Ärzte
- neun Vertretern der Krankenhäuser
Weiterhin haben sowohl Patientenvertreter als auch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ein Anwesenheits- und Mitberatungsrecht bei den Sitzungen des eLA.
Der eLA nimmt die ihm nach § 116b Abs. 3 SGB V übertragenen Aufgabe der Überprüfung der Berechtigung der Leistungserbringer nach § 116b Abs. 2 SGB V zur Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung wahr. Krankenhäuser und Vertragsärzte, die an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung teilnehmen wollen, haben dies unter Beifügung entsprechender Belege dem eLA schriftlich anzuzeigen. Eine entsprechende Anzeige zur Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung ist erst möglich, nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss die entsprechenden Konkretisierungen für die in § 116b SGB V genannten schweren Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, seltenen Erkrankungen und hochspezialisierten Leistungen beschlossen hat und diese in Kraft getreten sind. Nach der Veröffentlichung der jeweiligen Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses wird Kurzinformation mit Links zu weiteren Informationen zu den jeweiligen Erkrankungen ergänzt.