kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Landesausschuss

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Thüringen wirkt an der Bedarfsplanung beratend mit und beschließt auf der Grundlage des Bedarfsplans der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen über den Stand der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung. Stellt der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Thüringen für eine Arztgruppe in einem Planungsbereich eine Überversorgung fest, werden in diesen Planungsbereich für diese Arztgruppe Zulassungsbeschränkungen angeordnet. Wird hingegen festgestellt, dass eine Überversorgung nicht mehr besteht, werden die Zulassungsbeschränkungen aufgehoben mit der Maßgabe, dass Zulassungen nur in einem solchen Umfang erfolgen dürfen bis für diese Arztgruppe Überversorgung eingetreten ist, d.h. der Planungsbereich wird für diese Arztgruppe partiell geöffnet.

Die Beschlüsse des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Thüringen dazu finden Sie hier

Darüber hinaus obliegt dem Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Feststellungen darüber zu treffen, ob eine Unterversorgung, drohende Unterversorgung oder ein zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf besteht.

Mitglieder - Vertreter der Ärzte

Mitglieder - Vertreter der Ärzte im Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Thüringen:  

  • Dr. med. Annette Rommel, FÄ für Allgemeinmedizin, Mechterstädt

  • Dr. med. Thomas Schröter, FA für Innere Medizin, Weimar

  • Dr. med. Jana Boer, FÄ für Innere Medizin/SP Kardiologie, Erfurt

  • Dr. med. Thomas Kupka, FA für Innere Medizin/Rheumatologie, Altenburg

  • Oxana Macholdt, FÄ für Innere Medizin (hausärztlich), Ilmenau

  • Jens Thieme, FA für Diagnostische Radiologie, Gera

  • Dr. med. Ulf Zitterbart, FA für Allgemeinmedizin, Kranichfeld

  • Sven Auerswald, KV Thüringen

  • Dr. Bettina Tittel, KV Thüringen

stellv. Mitglieder:  

  • Dr. med. Heiko Filz, FA für Urologie, Weimar

  • Ass. jur. Agnes Ehrismann-Maywald, KV Thüringen

  • Jörg Rüdiger Mertz, KV Thüringen

  • Ralf Babuke, KV Thüringen

  • Stefanie Schmidt LL.M., KV Thüringen