kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Ärzte & Psychotherapeuten
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1. Angestellter Psychotherapeut im Sonderbedarf  
Angestellter Psychotherapeut im Sonderbedarf Ein Sonderbedarf kann durch den Zulassungsausschuss genehmigt werden, wenn die Besetzung eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes in einem gesperrten  
2. Sonderbedarfszulassung  
Sonderbedarfszulassung Ein Sonderbedarf kann durch den Zulassungsausschuss genehmigt werden, wenn die Besetzung eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes in einem gesperrten Planungsbereich für die  
3. Angestellter Arzt im Sonderbedarf  
Angestellter Arzt im Sonderbedarf Ein Sonderbedarf kann durch den Zulassungsausschuss genehmigt werden, wenn die Besetzung eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes in einem gesperrten Planungsbereich  
4. Angestellter Arzt im Jobsharing  
Angestellter Arzt im Jobsharing Ärzte können bei zugelassenen Vertragsärzten oder medizinischen Versorgungszentren (MVZ) angestellt werden. Die Anstellung ist durch den Zulassungsausschuss zu  
5. Angestellter Psychotherapeut im Jobsharing  
Angestellter Psychotherapeut im Jobsharing Psychotherapeuten können bei zugelassenen Vertragsärzten oder medizinischen Versorgungszentren (MVZ) angestellt werden. Die Anstellung ist durch den  
6. Jobsharing  
Jobsharing Im Rahmen des Jobsharing unterscheidet man zwischen der Jobsharing-Berufsausübungsgemeinschaft und der Jobsharing-Anstellung. Beide Möglichkeiten bestehen in Planungsbereichen, für die  
7. Rundschreiben_04-2020.pdf  
Rundschreiben 04/2020 Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Themen dieses Rundschreibens im Überblick: Aktuelle Informationen im Rahmen der Corona-Pandemie  
8. Vertrag - Lesefassung inkl. 1 Nachtrag und Anlagen, gültig ab 01.10.2019  
Vertrag - Lesefassung inkl. 1 Nachtrag und Anlagen, gültig ab 01.10.2019 Rahmenvertrag „Hallo Baby“ zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten und  
9. Abrechnungsrichtlinien der KVT gültig zum 01.04.2012  
Abrechnungsrichtlinien der KVT gültig zum 01.04.2012 Abrechnungsrichtlinien der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen gültig ab 01.04.2012 - gemäß § 11 Absatz 4 (i) der Satzung der KV Thüringen § 1  
10. LF_nach_VV_15032017_ab_01042017_komplett.pdf  
Lesefassung (Stand 15. März 2017) Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) gemäß § 87b SGB V i. V. m. den Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung  
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