kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Ärzte & Psychotherapeuten
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Sonderbedarfszulassung

Ein Sonderbedarf kann durch den Zulassungsausschuss genehmigt werden, wenn die Besetzung eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes in einem gesperrten Planungsbereich für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung unerlässlich ist. Die ausnahmsweise Besetzung zusätzlicher Sitze kann im Wege einer Zulassung erfolgen, jedoch nur, wenn ein lokaler oder qualifikations­bezogener Versorgungsbedarf festgestellt wurde.

Hinweis zum Führungszeugnis (Belegart OE)

Zur Zulassung oder Anstellungsgenehmigung benötigen Sie ein behördliches Führungszeugnis (Belegarzt OE). Bei der Antragstellung fordern einige Meldebehörden die Vorlage einer Bescheinigung der Behörde über die Gründe für die Anforderung des Führungszeugnisses. Die Bescheinigung können Sie sich hier zum Ausdruck herunterladen. 

WICHTIG!: Bevor Sie das Dokument ausdrucken, füllen Sie, bitte, die vorgesehenen Formularfelder mit Ihrem Namen, Geburtsdatum und Ihrer Anschrift aus, da die Behörde nur Bescheinigungen mit dem konkreten Bezug auf Ihre Person akzeptiert.

Rechtsgrundlage

» Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte (BPR-Ärzte), 5. Abschnitt

» Zulassungsvoraussetzungen - § 95 Abs. 1 und 2 SGB V und § 18 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)

» Ungeeignetheit - § 20 Abs. 1 und 2 Ärzte-ZV

» Präsenzpflicht - § 24 Abs. 2 Ärzte-ZV

» Frist zur Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit - § 19 Abs. 2 Ärzte-ZV