kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

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Angestellter Psychotherapeut im Jobsharing

Psychotherapeuten können bei zugelassenen Vertragsärzten oder medizinischen Versorgungszentren (MVZ) angestellt werden. Die Anstellung ist durch den Zulassungsausschuss zu genehmigen. Im Vorfeld ist zu klären, ob der Planungsbereich in der jeweiligen Fachgruppe mit Zulassungsbeschränkungen belegt ist. Bei einer Anstellung im gesperrten Planungsbereich ist die Beschäftigung eines angestellten Psychotherapeuten nur im Rahmen des Jobsharing mit einer Leistungsbegrenzung möglich.

» Beratung zum Jobsharing - Praxisberater der KV Thüringen

» Zum Stand der Antragsbearbeitung - Ansprechpartner Geschäftsstelle Zulassungsausschuss