Angestellter Arzt im Jobsharing
Ärzte können bei zugelassenen Vertragsärzten oder medizinischen Versorgungszentren (MVZ) angestellt werden. Die Anstellung ist durch den Zulassungsausschuss zu genehmigen. Bei einer Anstellung im gesperrten Planungsbereich ist die Beschäftigung eines angestellten Arztes nur im Rahmen des Jobsharing mit einer Leistungsbegrenzung möglich.
» Beratung zum Jobsharing - Praxisberater der KV Thüringen
» Zum Stand der Antragsbearbeitung - Ansprechpartner Geschäftsstelle Zulassungsausschuss
Kompaktinformation
Formulare
Hinweis zum Führungszeugnis (Belegart OE)
Zur Zulassung oder Anstellungsgenehmigung benötigen Sie ein behördliches Führungszeugnis (Belegarzt OE). Bei der Antragstellung fordern einige Meldebehörden die Vorlage einer Bescheinigung der Behörde über die Gründe für die Anforderung des Führungszeugnisses. Die Bescheinigung können Sie sich hier zum Ausdruck herunterladen.
WICHTIG!: Bevor Sie das Dokument ausdrucken, füllen Sie, bitte, die vorgesehenen Formularfelder mit Ihrem Namen, Geburtsdatum und Ihrer Anschrift aus, da die Behörde nur Bescheinigungen mit dem konkreten Bezug auf Ihre Person akzeptiert.