Angestellter Arzt im Jobsharing
Ärzte können bei zugelassenen Vertragsärzten oder medizinischen Versorgungszentren (MVZ) angestellt werden. Die Anstellung ist durch den Zulassungsausschuss zu genehmigen. Bei einer Anstellung im gesperrten Planungsbereich ist die Beschäftigung eines angestellten Arztes nur im Rahmen des Jobsharing mit einer Leistungsbegrenzung möglich.
» Beratung zum Jobsharing - Praxisberater der KV Thüringen
» Zum Stand der Antragsbearbeitung - Ansprechpartner Geschäftsstelle Zulassungsausschuss