kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Ärzte & Psychotherapeuten
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1. Zulassungsausschuss  
► weitere Informationen Zulassungsausschuss Der Zulassungsausschuss entscheidet darüber, ob Ärzte und Psychotherapeuten im Rahmen einer Zulassung, Anstellung oder Ermächtigung an der ambulanten  
2. Zulassungsausschuss  
Zulassungsausschuss Der Zulassungsausschuss entscheidet darüber, ob Ärzte und Psychotherapeuten im Rahmen einer Zulassung, Anstellung oder Ermächtigung an der ambulanten Versorgung teilnehmen  
3. Ausschüsse der gemeinsamen Selbstverwaltung  
Ausschüsse der gemeinsamen Selbstverwaltung Berufungsausschuss Landesausschuss Erweiterter Landesausschuss Zulassungsausschuss  
4. Ruhen der Zulassung  
Ruhen der Zulassung Der Zulassungsausschuss kann das Ruhen der Zulassung genehmigen, wenn die vertragsärztliche Tätigkeit nicht aufgenommen oder nicht ausgeübt wird. Voraussetzung ist, dass die  
5. Nebenbetriebsstätte (KV-Übergreifend)  
Nebenbetriebsstätte (KV-Übergreifend) Eine KV-übergreifende Tätigkeit an weiteren Orten (Nebenbetriebsstätten) außerhalb der Hauptpraxis muss durch den Zulassungsausschuss genehmigt werden.   
6. Sonderbedarf  
Sonderbedarf Ein Sonderbedarf kann durch den Zulassungsausschuss genehmigt werden, wenn die Besetzung eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes in einem gesperrten Planungsbereich für die Sicherstellung  
7. Nachbesetzungsverfahren  
Nachbesetzungsverfahren Verzichtet der Vertragsarzt auf seine Zulassung oder endet die Zulassung durch Entziehung oder Tod, kann der Vertragsarztsitz durch die Kassenärztliche Vereinigung  
8. Beschluss_01-2024_LA.pdf  
Beschluss Nr. 01/2024 des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Thüringen vom 14. Februar 2024 Aufhebung des Beschlusses Nr. 05/2022 vom 9. Juni 2022 und Nr. 11/2022 vom 22. Dezember 2022  
9. Jobsharing  
Jobsharing Im Rahmen des Jobsharing unterscheidet man zwischen der Jobsharing-Berufsausübungsgemeinschaft und der Jobsharing-Anstellung. Beide Möglichkeiten bestehen in Planungsbereichen, für die  
10. Tätigkeitsaufnahme  
Meldung Tätigkeitsaufnahme Nachdem Sie durch den Zulassungsausschuss Ihren Versorgungsauftrag erhalten haben, bekommen Sie zeitnah nach der Sitzung das Formular zur Tätigkeitsaufnahme per Post  
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