kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

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Zulassung

Die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung ist eine höchstpersönliche Rechtsposition und die Grundform der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung. Die Zulassung ist ein statusbegründender Verwaltungsakt, welcher den Arzt berechtigt und verpflichtet, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen. Der Arzt kann im Rahmen einer Vollzulassung oder Teilzulassung (hälftiger Vertragsarztsitz) tätig werden. Weitere Möglichkeiten sind die Beantragung einer Sonderbedarfszulassung oder einer Jobsharing-Zulassung im Rahmen einer Berufsausübungsgemeinschaft. Über die Anträge entscheidet der Zulassungsausschuss in Sitzungen, die einmal monatlich stattfinden.

Die Termine finden Sie hier.

Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit

Sonderbedarfszulassung

Jobsharing-Zulassung

 

Eine Information der Antragsteller für die Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DS-GVO  finden Sie hier.

Für die Zulassung ist seit 20. Juli 2021 eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Die entsprechende Bescheinigung finden Sie hier.