kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

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Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit

Die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung ist eine höchstpersönliche Rechtsposition und die Grundform der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung. Die Zulassung ist ein statusbegründender Verwaltungsakt, welcher den Arzt berechtigt und verpflichtet, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen. Der Arzt kann im Rahmen einer Vollzulassung oder Teilzulassung (hälftiger Vertragsarztsitz) tätig werden. Über die Anträge entscheidet der Zulassungsausschuss in Sitzungen, die einmal monatlich stattfinden. Die Termine finden Sie hier.

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