kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Ärzte & Psychotherapeuten
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Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit

Die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung ist eine höchstpersönliche Rechtsposition und die Grundform der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung. Die Zulassung ist ein statusbegründender Verwaltungsakt, welcher den Arzt berechtigt und verpflichtet, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen. Der Arzt kann im Rahmen einer Vollzulassung oder Teilzulassung (hälftiger Vertragsarztsitz) tätig werden. Über die Anträge entscheidet der Zulassungsausschuss in Sitzungen, die einmal monatlich stattfinden. Die Termine finden Sie hier.

Kompaktinformation

Hinweis zum Führungszeugnis (Belegart OE)

Zur Zulassung oder Anstellungsgenehmigung benötigen Sie ein behördliches Führungszeugnis (Belegarzt OE). Bei der Antragstellung fordern einige Meldebehörden die Vorlage einer Bescheinigung der Behörde über die Gründe für die Anforderung des Führungszeugnisses. Die Bescheinigung können Sie sich hier zum Ausdruck herunterladen.