Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung war bislang ausschließlich eine berufsrechtliche Pflicht. Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) wurde sie nun seit dem 20. Juli 2021 auch zu einer vertragsärztlichen Pflicht. Die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ist von nun an mit dem Nachweis eines bestehenden Berufshaftpflichtschutzes unmittelbar verbunden.
Unter dem Bereich "Kompaktinformation" haben wir für Sie häufig gestellte Fragen zur Berufshaftpflichversicherung und die Antworten der KV Thüringen zusammengetragen.