Befreiung vom ärztlichen Bereitschaftsdienst
Ärzte, die am ärztlichen Bereitschaftsdienst teilnehmen, können unter Angabe von besonderen Befreiungstatbeständen befristet von der Teilnahme am Bereitschaftsdienst befreit werden. Über eine Befreiung vom ärztlichen Bereitschaftsdienst entscheidet der Vorstand der KV Thüringen im Einzelfall. Gründe für eine Befreiung sind in der Bereitschaftsdienstordnung der KV Thüringen nachzulesen.