kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Ärzte & Psychotherapeuten

Teilnahme am Bereitschaftsdienst

Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, zugelassenen medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und zugelassenen Einrichtungen sind verpflichtet am Bereitschaftsdienst teilzunehmen. Darüber hinaus können weitere approbierte Ärzte am Bereitschaftsdienst teilnehmen. Einzelheiten sind in der Bereitschaftsdienstordnung der KV Thüringen geregelt.

Sie möchten freiwillig am ärztlichen Bereitschaftsdienst in Thüringen teilnehmen? Hier finden Sie alle wichtigen Infos: