Teilnahme am Bereitschaftsdienst
Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, zugelassenen medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und zugelassenen Einrichtungen sind verpflichtet am Bereitschaftsdienst teilzunehmen. Darüber hinaus können weitere approbierte Ärzte am Bereitschaftsdienst teilnehmen. Einzelheiten sind in der Bereitschaftsdienstordnung der KV Thüringen geregelt.