Obleute
- Der Obmann/die Obfrau ist für die laufende Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes im jeweiligen Bereitschaftsdienstbereich verantwortlich.
- Die Obleute sind Beauftragte der KV Thüringen und an Weisungen des Vorstandes der KVT gebunden.
- In der Bereitschaftsdienstordnung der KV Thüringen und in der Dienst- und Geschäftsordnung für Obmänner/Obfrauen der KVT sind die entsprechenden Aufgaben hinterlegt.
- Für die Erfüllung der Aufgaben erhält der Obmann/die Obfrau eine Entschädigung.