Beschluss Nr. 01/2024 des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Thüringen vom 14. Februar 2024 Aufhebung des Beschlusses Nr. 05/2022 vom 9. Juni 2022 und Nr. 11/2022 vom 22. Dezember 2022
Jobsharing
Im Rahmen des Jobsharing unterscheidet man zwischen der Jobsharing-Berufsausübungsgemeinschaft und der Jobsharing-Anstellung.
Beide Möglichkeiten bestehen in Planungsbereichen, für die
Berufsausübungsgemeinschaft
Die Berufsausübungsgemeinschaft - auch Gemeinschaftspraxis genannt - ist ein Zusammenschluss mehrerer Partner zur gemeinsamen Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit.
Ermächtigung
Es werden zwei Formen der Ermächtigung unterschieden. Ermächtigt werden können u. a. Ärzte in Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen etc. oder ärztlich geleitete Einrichtungen
Beschluss Nr. 02/2019 des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Thüringen vom 11. Februar 2019 Änderung des Beschlusses Nr. 10/2018 des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in
Sonderbedarfszulassung
Ein Sonderbedarf kann durch den Zulassungsausschuss genehmigt werden, wenn die Besetzung eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes in einem gesperrten Planungsbereich für die