kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

2024-03-22 - kvticker KW 12

KVT-Vertreterversammlung vom 20. März – Nachlese + Hinweise zur Hybrid-DRG-Abrechnung über die KV Thüringen + Physikalische Therapie in der Arztpraxis: Neue Zuzahlungsbeträge gelten ab 1. April 2024 + Übermittlungspauschale für eArztbriefe gilt unverändert + Bestellung von Grippeimpfstoffen für die Saison 2024/2025 bis 31. März 2024

+++ KVT-Vertreterversammlung vom 20. März – Nachlese +++


Am vergangenen Mittwoch tagte die Vertreterversammlung der KV Thüringen in diesem Jahr zum ersten Mal. Der Tagesordnung waren u.a. die Protestmaßnahmen der Thüringer Ärzteschaft, die Sicherung der ambulanten radiologischen Versorgung sowie die Änderung der Bereitschaftsdienstordnung zu entnehmen.

Die Vorstandsberichte finden Sie auf diesen Seiten.

Außerdem wurde eine Resolution zum "Weltoffenen Thüringen" verabschiedet.

 

+++ Hinweise zur Hybrid-DRG-Abrechnung über die KV Thüringen +++

 

In den vergangenen kvtickern haben wir bereits darauf hingewiesen, dass die Hybrid-DRG-Abrechnung ab 01.01.2024 starten kann. Die festgelegten zwölf DRGs und 244 OPS-Kodes finden Sie auf unserer Themenseite: https://www.kv-thueringen.de/mitglieder/themen-a-z/h/hybrid-drg

Derzeit sind folgende Leistungsbereiche relevant:

  • Bestimmte Hernieneingriffe
  • Urologische Eingriffe
  • Gynäkologische Eingriffe
  • Eingriffe der Fußchirurgie
  • Proktologische Eingriffe

 

Ablauf der Abrechnung über die KV Thüringen
 

  1. Schriftliche Beauftragung der KV Thüringen mit einem zweiseitigen Formular. Die PDF-Datei und Hinweise dazu finden Sie ebenfalls auf unserer Themenseite: https://www.kv-thueringen.de/mitglieder/themen-a-z/h/hybrid-drg.

  2. Nach der Beauftragung erhalten Sie die Zugangsdaten für den Hybrid-DRG-Grouper im KVTOP. In diesem können Sie nach Eingabe der geforderten Felder ermitteln, ob der Eingriff eine Hybrid-DRG auslöst oder nicht.

  3. Ausgehend von der über den Grouper ermittelten Hybrid-DRG wird die zutreffende Pseudo-GOP für die Abrechnung am OP-Tag erfasst (GOP 83001 bis 83012). Zusätzlich wird der zugrundeliegende OPS im entsprechenden Feld des PVS und die Hauptdiagnose(n) nach folgender Vorgabe erfasst: Feldkennung 5009 "Freier Begründungstext" mit dem Inhalt #H_ICD-SCHLÜSSEL# (Beispiel: #H_K40.00#).

 

Weitere Hinweise

  • Die Fallpauschale darf nur von einem am Eingriff beteiligten Arzt abgerechnet werden, also entweder vom Operateur oder vom Anästhesisten. Das Honorar laut Hybrid-DRG-Verordnung muss dann mit den beteiligten Ärzten geteilt werden.

  • Die Fallpauschale ist nur einmal je Eingriff berechnungsfähig. Sie umfasst alle Untersuchungen und Behandlungen, inklusive der Sachkosten (nicht jedoch den SSB), die im unmittelbaren Kontext der Operation (am OP-Tag oder OP-Tagen) durchgeführt wurden.

  • Eine alternative Abrechnung des Eingriffs über EBM wird nicht empfohlen, wenn es laut Grouper Hybrid-DRG-Fälle gewesen sind, auch wenn das die Krankenkassen kaum sachgerecht prüfen können.

 

+++ Physikalische Therapie in der Arztpraxis: Neue Zuzahlungsbeträge gelten ab 1. April 2024 +++
 

Wichtiger Nachtrag zu unserem letzten Beitrag im kvticker vom 15.03.24: Bei zuzahlungsbefreiten Patienten werden die entsprechenden GOP mit einem Suffix '"A" gekennzeichnet, z. B. 30420A.

 

+++ Übermittlungspauschale für eArztbriefe gilt unverändert +++


Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat mitgeteilt, dass das BMG mit seiner TI-Festlegung vom 1. September 2023 die auf § 383 Absatz 1 SGB V beruhende eArztbrief-Übermittlungspauschale (§ 2 Abs. 3 der Anlage 8 zur Anlage 32 BMV-Ä) nicht aufgehoben habe.

Zugleich hat es klargestellt, dass diese Regelungen zum 1. Juli 2023 nicht außer Kraft getreten seien, sondern bis heute weitergelten würden. Die Vertragsärzte haben somit nach wie vor einen Anspruch auf die vereinbarte Pauschale in Höhe von 0,28 Euro beziehungsweise 0,27 Euro je versendeten beziehungsweise empfangenen eArztbrief bis zum Höchstbetrag von 23,40 Euro je Arzt und Quartal (Pauschalen 86900 und 86901).

Im Quartal 3/2023 wurde keine Vergütung der GOP 86900 und 86901 vorgenommen. Dies werden wir von Amts wegen im amtlichen Korrekturlauf für das Quartal 3/2023 korrigieren und nachzahlen. Im Quartal 4/2023 werden wir die Vergütung wieder reaktivieren und wie vorher genannt umsetzen.

Weitere Informationen finden Sie in der KV Info Aktuell Nr. 54.

 

 

+++ Bestellung von Grippeimpfstoffen für die Saison 2024/2025 bis 31. März 2024 +++

 

Bitte denken Sie daran, bis zum 31. März 2024 bei Ihren Lieferapotheken den entsprechenden Bedarf an Influenza-Impfstoffen vorzubestellen. Aufgrund des mehrmonatigen Herstellungsprozesses ist eine Vorbestellung von Grippeimpfstoffen nach dem 31. März 2024 nicht mehr möglich.

Beachten Sie dazu auch die Praxisnachricht der KBV.