kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

2024-03-15 - kvticker KW 11

Weitere Informationen zur Hybrid-DRG-Abrechnung + eArztbrief: Rücksprache mit PVS-Hersteller, wenn das Modul bisher nicht bereitgestellt wurde + Erinnerung: DMP COPD Dokumentation vor dem Software-Update am 1. April abschließen + Physikalische Therapie in der Arztpraxis: Neue Zuzahlungsbeträge gelten ab 1. April 2024 + Berufsbild des Physician Assistants – Unterstützung bei einer Thesis

+++ Weitere Informationen zur Hybrid-DRG-Abrechnung +++

 

Aktueller Startkatalog in 2024

Im Jahr 2024 startet die Hybrid-DRG-Abrechnung (festgelegte Fallpauschale je stationsersetzendem Eingriff) mit zwölf DRGs und 244 OPS-Kodes aus folgenden Leistungsbereichen:

  • Bestimmte Hernieneingriffe
  • Urologische Eingriffe
  • Gynäkologische Eingriffe
  • Eingriffe der Fußchirurgie
  • Proktologische Eingriffe

Die Übersicht der DRGs und OPS-Kodes finden Sie auf unserer Themenseite: www.kv-thueringen.de/mitglieder/themen-a-z/h/hybrid-drg.


Möglichkeit der Abrechnung der Hybrid-DRG im Übergangsjahr 2024

Vertragsärzte können ab 01.01.2024 den herkömmlichen Abrechnungsweg über die KVT nutzen. Das heißt: Sie rechnen alle Eingriffe nach § 115f SGB V mit der Quartalsabrechnung gegenüber der KV ab. Dazu muss die KVT schriftlich beauftragt werden. Die Abrechnungsziffern und das entsprechende Formular (zweiseitige Vereinbarung) als PDF-Datei zum Ausdrucken und Unterschreiben finden Sie auf unserer Themenseite:

Diese Vereinbarung muss in 2-facher Ausfertigung abgestempelt und unterschrieben im Original zur KV Thüringen gesandt werden (siehe Deckblatt zum Formular). Nach Zugang der beiden unterschriebenen und abgestempelten Vereinbarungen und nach Unterschrift durch die 1. Vorsitzende der KV Thüringen erhalten Sie ein unterschriebenes Exemplar für Ihre Unterlagen zurück. Außerdem erhalten Sie dann die Zugangsdaten für den Hybrid-DRG-Grouper.

Die Abrechnungsmodalitäten ab dem 01.01.2025 werden derzeit erarbeitet und technisch eingerichtet. Dabei ist geplant, eine möglichst einfache Form der Abrechnung zu gestatten, die auch nicht quartalsweise vorgenommen werden muss.



+++ eArztbrief: Rücksprache mit PVS-Hersteller, wenn das Modul bisher nicht bereitgestellt wurde +++


Sollten Sie von Ihrem PVS-Hersteller das eArztbrief-Modul noch nicht zur Verfügung gestellt bekommen haben, erkundigen Sie sich bitte, wann dies verfügbar ist und wann die Installation erfolgen kann. Hierzu verweisen wir nochmals auf die beigefügte Praxisinformation der KBV.

Im Anschluss denken Sie bitte daran, die notwendige Eigenerklärung online über das Mitgliederportal KVTOP abzugegeben, um die gesetzliche Absenkung der TI-Finanzierungspauschale zu vermeiden.

 

+++ Erinnerung: DMP COPD Dokumentation vor dem Software-Update am 1. April abschließen +++

 

Beim Disease-Management-Programm chronisch obstruktive Lungenerkrankung, kurz DMP COPD, steht ein Software-Update bevor. Die Aktualisierung erfolgt zum 1. April. Die KBV empfiehlt den Ärzten, vorher die Dokumentationen für das erste Quartal abzuschließen und zu versenden.

Ab dem 1. April müssen Praxen die Konsultationen von Patienten, die ab dem zweiten Quartal 2024 erfolgen, mit der aktualisierten Software dokumentieren. Für Patienten aus dem ersten Quartal 2024 muss die derzeit aktuelle Software verwendet werden.
 

Probleme bei paralleler Nutzung vermeiden

Die KBV empfiehlt daher Ärztinnen und Ärzten, alle Dokumentationen für das erste Quartal 2024 bis Ende März abzuschließen, zu versenden und dann erst das Update einzuspielen. So werden Probleme vermieden, die durch die parallele Nutzung von zwei Software-Versionen auftreten können.

Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an den Anbieter Ihres Praxisverwaltungssystems oder Ihren IT-Dienstleister.

 

+++ Physikalische Therapie in der Arztpraxis: Neue Zuzahlungsbeträge gelten ab 1. April 2024 +++

 

Bei ärztlich durchgeführten Heilmittelbehandlungen (Massagen, Bäder und Krankengymnastik) müssen Praxen ab 1. April 2024 höhere Zuzahlungsbeträge von ihren gesetzlich versicherten Patienten einziehen.

Folgende Übersicht zeigt die Heilmittel, die als ärztliche Leistungen aus dem EBM-Kapitel 30.4 Physikalische Therapie durchgeführt und abgerechnet werden können. Daneben steht der jeweilige Zuzahlungsbetrag, der ab dem 1. April 2024 von den Praxen pro Behandlung und bei Gruppenbehandlungen pro Patient einzubehalten ist.

Leistung aus EBM-Kapitel 30.4 Physikalische Therapie und Zuzahlungsbetrag durch Versicherte:

 

GOP

Beschreibung

Gesetzlicher Zuzahlungsbetrag pro ärztlicher Behandlung

ab 2. Quartal 2023

ab 2. Quartal 2024

30400

Massagetherapie

1,91 Euro

2,03 Euro

30402

Unterwasserdruckstrahlmassage

2,97 Euro

3,17 Euro

30410

Atemgymnastik (Einzelbehandlung)

2,61 Euro

2,78 Euro

30411

Atemgymnastik (Gruppenbehandlung)

1,17 Euro

1,24 Euro

30420

Krankengymnastik (Einzelbehandlung)

2,61 Euro

2,78 Euro

30421

Krankengymnastik (Gruppenbehandlung)

1,17 Euro

1,24 Euro

Achtung! Bei zuzahlungsbefreiten Patienten werden die v. g. GOP mit einem Suffix „A“ gekennzeichnet, z. B. 30420A.
 

+++ Berufsbild des Physician Assistants – Unterstützung bei einer Thesis +++
 

  • Inhalt: Im Rahmen einer Bachelor-Thesis der FOM University of Applied Sciences wird eine Befragung durchgeführt, deren Zweck es ist, genauere Kenntnisse darüber zu gewinnen, welche Herausforderungen und Hindernisse bestehen, um die Integration des Berufsbildes der Physician Assistants im ambulanten Bereich zu fördern.
  • Initiator: Sara Tintor
  • Kontakt: sara.tintor3noSpam@gmail.com
  • Link zur Umfrage: https://www.survio.com/survey/d/Z7D0M1K8C6O1I1X6O
     

+++ In Kürze +++