Ihr Weg in die Niederlassung
Jeder Arzt/Psychotherapeut träumt davon: die eigenen Patienten in der eigenen Praxis zu behandeln. Bis es jedoch soweit ist, müssen zum einen die fachlichen Voraussetzungen geschaffen werden, zum anderen aber auch die notwendigen Verwaltungsangelegenheiten geregelt werden.
Voraussetzungen
Grundvoraussetzung für die ambulante vertragsärztliche Tätigkeit ist die Eintragung in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung, wo Sie Ihren Wohnsitz haben. Parallel hierzu können Sie sich auch auf die Warteliste setzen lassen.
Anschließend stellt sich die Frage: "Wo möchte ich mich niederlassen?" und "Wo darf ich mich überhaupt niederlassen?"
Zulassungsmöglichkeiten
Wir unterscheiden zwischen freien Zulassungsmöglichkeiten in nicht gesperrten Planungsbereichen und in Möglichkeiten der Praxisübernahme, wenn Sie sich auf einen ausgeschriebenen Vertragsarztsitz bewerben.
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Aktuelle Zulassungsmöglichkeiten
Hausärztliche Versorgung
Allgemeine fachärztliche Versorgung
Spezialisierte fachärztliche Versorgung
Gesonderte fachärztliche Versorgung -
Aktuelle Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen
In der Amtlichen Bekanntmachung können Sie die aktuell ausgeschriebenen Vertragsarztsitze einsehen.
Wir empfehlen Ihnen die Praxisberater der KV Thüringen zu kontaktieren, um rechtzeitig einen umfassenden "Niederlassungsfahrplan" zu erstellen, der Ihre individuellen Wünsche und die rechtlichen Möglichkeiten in Einklang bringt.
Für Fragen stehen Ihnen Ihre Praxisberater unter den rechtsstehenden Kontaktdaten zur Verfügung!
Weitere Informationen
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Praxistage für Existenzgründer
Fortbildungstipp für die Selbstständigkeit
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Praxisgründung
Spezielle Beratungsangebote für Praxisgründer
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Praxisbörse
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Förderung
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Stiftungspraxis
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Außendienst