kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Ihr Weg in die Niederlassung

Jeder Arzt/Psychotherapeut träumt davon: die eigenen Patienten in der eigenen Praxis zu behandeln. Bis es jedoch soweit ist, müssen zum einen die fachlichen Voraussetzungen geschaffen werden, zum anderen aber auch die notwendigen Verwaltungsangelegenheiten geregelt werden.

Voraussetzungen

Grundvoraussetzung für die ambulante vertragsärztliche Tätigkeit ist die Eintragung in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung, wo Sie Ihren Wohnsitz haben. Parallel hierzu können Sie sich auch auf die Warteliste setzen lassen.

Anschließend stellt sich die Frage: "Wo möchte ich mich niederlassen?" und "Wo darf ich mich überhaupt niederlassen?"

Zulassungsmöglichkeiten

Wir unterscheiden zwischen freien Zulassungsmöglichkeiten in nicht gesperrten Planungsbereichen und in Möglichkeiten der Praxisübernahme, wenn Sie sich auf einen ausgeschriebenen Vertragsarztsitz bewerben.

Wir empfehlen Ihnen die Praxisberater der KV Thüringen zu kontaktieren, um rechtzeitig einen umfassenden "Niederlassungsfahrplan" zu erstellen, der Ihre individuellen Wünsche und die rechtlichen Möglichkeiten in Einklang bringt.

Für Fragen stehen Ihnen Ihre Praxisberater unter den rechtsstehenden Kontaktdaten zur Verfügung!

Weitere Informationen finden Sie auch in folgenden Bereichen: