Einrichtungs- und sektorenübergreifende Qualitätssicherung
Seit dem 1. Januar 2019 hat die „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) die bis dahin geltende „Quesü-RL“ abgelöst. Da viele medizinische Leistungen im ambulanten und /oder stationären Bereich erbracht werden hat der Gesetzgeber den G-BA beauftragt, einrichtungs- und sektorübergreifend Verfahren zu entwickeln.
Ziel der sektorübergreifende Qualitätssicherung (sQS) ist die Festlegung einheitlicher Qualitätsstandarts und damit die Vergleichbarkeit bestimmter Leistungen.
In der Richtlinie werden grundlegende Strukturen und Prozesse festgelegt und spezifische Regelungen für die jeweiligen Qualitätssicherungsverfahren individuell getroffen. Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz (IQTIG) spezifiziert die Aufgaben um die Erhebung und Erfassung der notwendigen Informationen zu sichern.
Verfahren der Sektorübergreifenden Qualitätssicherung mit vertragsärztlicher Beteiligung:
Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiografie
Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektion (QS WI)
Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantation (QS NET)
Datenlieferung (ab dem Erfassungsjahr 2023)
QS WI - jährlich im Zeitraum vom 01.01. bis 28.02.
- Verpflichtung für Einrichtungen, welche definierte Tracer-Eingriffe durchgeführt haben.Hinweise zu den Tracer-Eingriffen finden Sie auf der Seite des IQTIG.
QS Net - Übermittlungsfristen
1. Quartal 15. Mai
2. Quartal 15. August
3. Quartal 15. November
4. Quartal 28. Februar des Folgejahres
Jahreskorrekturfrist bis zum 15. März des Folgejahres
- Für alle Einrichtungen, welche die GOP 13602 und 04562 abgerechnet haben.
Allgemeine Informationen
G-BA: Datengestützte Qualitätssicherungsverfahren