kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

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Besondere fachärztliche Versorgung

Vertragspartner:
  • KV Thüringen
  • Bosch BKK
Gesetzliche Grundlage:§ 140a SGB V
Gültigkeit:ab 01.04.2019
Vertragsinhalt:Verbesserung der ambulanten fachärztlichen Versorgung
Hinweis:Überführung der fachärztlichen Leistungen aus dem Vertrag zur Durchführung der Patientenbegleitung

Vertragsunterlagen