kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

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Fördermaßnahmen in der Niederlassung

Eine Praxisneugründung bzw. -übernahme ist mit finanziellen Kosten verbunden. Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) und die Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen fördern Ärzte, die in bestimmten Gebieten im Freistaat Thüringen praktizieren bzw. sich niederlassen wollen. Ebenso fördert der Freistaat Thüringen seit Juli 2014 die Niederlassung von Ärzten im ländlichen Raum.

Auf den nachfolgenden Seiten können Sie überprüfen, ob für Sie im Rahmen der geplanten Niederlassung eine
finanzielle Förderung möglich wäre.

 


Förderung der ambulanten ärztlichen Weiterbildung

  • Die Weiterbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin wird bei ganztägiger Beschäftigung mit 5.400,00 € monatlich gefördert.
  • Eine Förderung der fachärztlichen Weiterbildung erfolgt in gleicher Höhe, aufgrund gesetzlicher Vorgaben jedoch nur für ausgewählte Fachgruppen.
  • Die förderfähigen Fachgebiete werden jährlich mit einer begrenzten Stellenzahl neu ausgewiesen.
  • Die KV fördert auf Antrag 8,50 € pro Monat als anteilige Kosten des eHBA in der weiterbildenden Vertragsarztpraxis für die Monate, in welcher die geförderten ambulanten Weiterbildungsabschnitte absolviert werden.


Einzelheiten unter: