Fördermaßnahmen für das Jahr 2024
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen beschließt jährlich ein umfangreiches Förderpaket für niedergelassene und niederlassungswillige Ärzte, auf Basis des Bedarfsplanes. Einerseits soll mit finanziellen Anreizen einer in absehbarer Zeit drohenden Unterversorgung in bestimmten Gebieten entgegengewirkt werden, andererseits soll auch dem sich bereits jetzt abzeichnenden zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf Rechnung getragen werden. In den ausgewiesenen Bereichen werden in verschiedenen Fachgebieten z. B. Praxisübernahmen und Praxisneugründungen finanziell unterstützt. Die Fördermaßnahmen sind an Durchführungsbestimmungen gebunden.
Förderhöhe: 60.000 €
| Investitionskostenzuschuss in Höhe von 3.000 € pro Quartal, maximal 20 Quartale |
| 1.500 €/pro Quartal |