kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Ärzte & Psychotherapeuten
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Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung

Ärzte in Weiterbildung können mit Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung beschäftigt und finanziell gefördert werden. Voraussetzung ist, dass der Arzt in Weiterbildung über eine Approbation (keine Berufserlaubnis) verfügt und der weiterbildende Arzt die Weiterbildungsermächtigung und die Zulassung als Weiterbildungsstätte von der Landesärztekammer erhalten hat.

Weiterbildungsförderung der ambulanten Facharzt-Weiterbildung

Die Weiterbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin wird bei ganztägiger Beschäftigung mit 5.800,00 € monatlich gefördert. Eine Förderung der fachärztlichen Weiterbildung erfolgt in gleicher Höhe, aufgrund gesetzlicher Vorgaben jedoch nur für ausgewählte Fachgruppen. Die förderfähigen Fachgebiete werden jährlich mit einer begrenzten Stellenzahl neu ausgewiesen.

Voraussetzung für eine Förderung ist die Genehmigung zur Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung. Berücksichtigung finden nur vollständig eingereichte Unterlagen, die den Antrag auf Anstellungsgenehmigung sowie den Antrag auf Fördermittel umfassen.

Hinweise für die Förderung der ambulanten Facharztweiterbildung 2026

Hinweise für die Förderung der ambulanten Facharztweiterbildung 2026


Die Anträge für die Förderung der fachärztlichen Weiterbildung beginnend ab dem Jahr 2026 können jeweils ab dem 01.10. des laufenden Jahres für das kommende Jahr gestellt werden. Anträge, die vor dem oben genannten Datum eintreffen, werden nicht berücksichtigt. Da die Förderkontingente begrenzt sind, kann eine Förderung nicht immer garantiert werden. Dies betrifft die gesetzliche fachärztliche Förderung gem. § 75a SGB V sowie die freiwillige fachärztliche Förderung gem. Beschluss der Vertreterversammlung.
Dieses Vorgehen beruht auf einer Entscheidung des Vorstands mit Wirkung ab dem 01.07.2025. 


Davon unberührt ist die Förderung von Ärzten in Weiterbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin.

Förderung der Kosten des eHBA

Auf Antrag erhält jeder Arzt/jede Ärztin in Weiterbildung 8,50 € pro Monat als anteilige Kosten des elektronischen Heilberufeausweises in der weiterbildenden Vertragsarztpraxis für die Monate, in welcher er die geförderten ambulanten Weiterbildungsabschnitte absolviert.