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Coronavirus-Testverordnung: Verlängerung bis 2028 geplant
Die aktuelle Coronavirus-Testverordnung (TestV) gilt bis 31. Dezember 2024. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant eine Verlängerung der Testverordnung.
Begründung für die Verlängerung:
- Abrechnungsprüfungen in einigen Regionen durch Länder und Kassenärztliche Vereinigungen sind noch nicht abgeschlossen.
Pflichten für Teststellenbetreibende:
Nach neuem § 7a Absatz 5 TestV:
Daten und Unterlagen zur Durchführung und Abrechnung von Bürgertestungen sind bis zum 31. Dezember 2028 aufzubewahren.
Leistungserbringende tragen Darlegungs- und Beweislast für korrekte Leistungserbringung, Abrechnung und Dokumentation.
Weitere Informationen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/coronavirus-testverordnung-testv.html