In den Arztpraxen soll ab dem 19. April auch der Impfstoff von AstraZeneca verimpft werden. Der Bund wird in der Woche vom 19. bis 25. April (KW 16) über eine Million Dosen bereitstellen, davon jeweils etwa die Hälfte von BioNTech und AstraZeneca.
Hinweise für die Bestellungen bei den Thüringer Apotheken:
Die Bestellmenge ist auf 16 bis 42 Impfdosen pro Arzt/Ärztin begrenzt.
Jeder Arzt/jede Ärztin erhält zu gleichen Teilen Impfstoff von BioNTech und von AstraZeneca
1 Vial mit 6 Dosen von BioNTech und 1 Vial mit 10 Dosen von AstraZeneca (16 Impfdosen) oder
2 Vials mit 6 Dosen von BioNTech und2 Vials mit 10 Dosen von AstraZeneca (32 Impfdosen)
Sollten Sie eine Impfdosenmenge zwischen 17 und 31 bestellen, wird Ihre Bestellung auf 16 Impfdosen heruntergerechnet.
Achten Sie darauf, dass Sie mindestens 16 Impfdosen bestellen, andernfalls kann Ihre Bestellung nicht berücksichtigt werden.
Derzeit gibt es keine Möglichkeit, nur den Impfstoff eines bestimmten Herstellers zu verordnen.
Einsatz von AstraZeneca über die Vertragsarztpraxen
Aktuell sind bereits ca. 60% der über 80-jährigen Thüringerinnen und Thüringer vollständig geimpft. Um die Impfungen jener Risikogruppen so schnell wie möglich abzuschließen, empfiehlt es sich, den Impfstoff von AstraZeneca vor allem für hochaltrige Patientinnen und Patienten, in Hausbesuchen oder für Neuankömmlinge in Pflegeheimen zu verwenden. Aufgrund der Eigenschaften können Sie den Impfstoff von AstraZeneca auch bis zu sechs Monaten im Kühlschrank aufbewahren. Über die Möglichkeit zur Nachbestellung können wir Sie am Freitag im kvticker eingehender informieren.
Hinweise für Erstbestellende in dieser Woche
Sollten Sie in dieser Woche Ihre Erstbestellung aufgeben, so werden Sie beim Versand der Lieferungen ab dieser Woche nicht mehr automatisch mit dem Starterpaket an Informationen der Hersteller ausgestattet.
Anleitungen zur Anwendung, Lagerung sowie Leitfäden für medizinisches Fachpersonal der Impfstoffhersteller von AstraZeneca, BioNTech/Pfizer und Moderna finden Sie dafür auf unseren Internetseiten: https://www.kv-thueringen.de/corona/herstellerinformationen
+++ Impfungen in den Thüringer Vertragsarztpraxen +++
Impfstart in den Praxen geglückt
Hausärztinnen und -ärzte konnten am ersten Tag der Impfungen in den Praxen, am Mittwoch, den 07.04.21, bereits 7.500 Impfungen durchführen. Dadurch stieg die Impfquote an jenem Tag bei den Erstimpfungen von 14,3 auf 15,0 Prozent. Fast die Hälfte des gelieferten Impfstoffs konnte gleich am ersten Tag verimpft werden. An einem einzigen Tag haben 0,7 Prozent der Thüringer Bevölkerung die Erstimpfung erhalten. Am zweiten Tag, Donnerstag den den 08.04.21, waren es weitere 9.000 Impfungen in den Praxen.
Impfdokumentation gewährleistet Transparenz
Wir weisen an dieser Stelle noch einmal auf die Bedeutung der Impfdokumentation hin, ein SAFENET-Zugang/TI-Anschluss der impfenden Praxen ist dafür zwingend erforderlich! (Anleitung KVT). Es kommt darauf an, den gelieferten Impfstoff vollständig zu verimpfen und dies auch nachzuweisen. Die Dokumentation hat unmittelbar Auswirkungen auf die Darstellung der Transparenz gelieferter und verimpfter Impfdosen. Dazu wurde das „Digitale Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung“ um die Spalte „Impfungen bei niedergelassenen Ärzten“ (Spalten N-O-P-Q) ergänzt. Siehe hier.
Änderungen auf https://www.kv-thueringen.de/corona/vertragsarztpraxen
Was wurde aktualisiert:
- Aufklärungs- & Anamnesebögen für mRNA- und Vektor-Impfstoffe (4 Dokumente)
- Abrechnungshinweise KVT
Was ist neu
- FAQ Patientengespräch
- Anleitung KBV Impf-Dokuportal
- Aktualisierung STIKO-Empfehlung
- Fragen- & Antwortenkatalog
- Kodierungshinweise ZI
Beachten Sie bitte auch, dass es regelmäßig Anpassungen der Dokumente der KBV-Infopakete gibt, die wir auf jenen Seiten verlinkt haben (Die Links sorgen dafür, dass darüber immer die aktuelle Version abrufbar ist, auch wenn uns Änderungen nicht immer sofort angezeigt werden).
+++ Aktualisierung STIKO-Empfehlung und Umgang mit AstraZeneca +++
Die STIKO hat am 1. April 2021 die 4. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung verabschiedet. Darin heißt es: „Hinsichtlich der zweiten Impfstoffdosis für jüngere Personen, die bereits eine erste Dosis der COVID-19 Vaccine AstraZeneca erhalten haben, gibt es noch keine wissenschaftliche Evidenz zur Sicherheit und Wirksamkeit einer heterologen Impfserie. Bis entsprechende Daten vorliegen empfiehlt die STIKO, bei Personen im Alter <60 Jahren anstelle der zweiten AstraZeneca-Impfstoffdosis eine Dosis eines mRNA-Impfstoffs 12 Wochen nach der Erstimpfung zu verabreichen.“
Die komplette Empfehlung zusammen mit der wissenschaftlichen Begründung finden Sie im Epidemiologischen Bulletin 16/2021.
Weiterhin bedeutet dies: Die Zweitimpfung mit AstraZeneca-Impfstoff für Personen unter 60 Jahre wird von der STIKO nicht empfohlen. Das könnte rechtlich dazu führen, dass der Entschädigungsanspruch gemäß Infektionsschutzgesetz bei „Impfwunsch auf eigenes Risiko“ nicht greift.
Die Bundesebene will sich derzeit um eine klare Formulierung bemühen. Solange diese Klärung nicht abgeschlossen ist, kann in den Thüringer Impfstellen/Impfzentren keine Zweitimpfung mit AstraZeneca-Impfstoff bei Personen unter 60 Jahren angeboten/durchgeführt werden.
+++ Webinarangebot „Impfung gegen COVID-19 in Thüringer Arztpraxen“ mit Fortbildungspunkten +++
Aufgrund vieler Nachfragen zum Impfen in den Arztpraxen bieten wir Ihnen
- am Dienstag, den 13.04.21
- um 18:00 Uhr
- das Webinar
- „Impfung gegen COVID-19 in Thüringer Arztpraxen –
- Aktuelles zu fachlichen und organisatorischen Grundlagen“
an.
Inhalte:
- Aktuelle Empfehlungen der STIKO und der EMA zur Impfung gegen COVID-19
- Umsetzung der Priorisierung gemäß STIKO und Impfverordnung
- Anforderungen an Logistik und Verarbeitung der Impfstoffe
- Aufklärung der zu Impfenden
- Mögliche Nebenwirkungen, Komplikationen und deren Meldung
- Informationsmöglichkeiten beim RKI und PEI
- Organisatorisches zur Verordnung der Impfstoffe und Abrechnung Impfungen
- Fragen aus dem Auditorium
Referenten: Dr. med. Anke Möckel, KV Thüringen & Mitarbeiterinnen des Pandemiestabs der KV Thüringen.
Für die Teilnahme erhalten Sie Fortbildungspunkte. Die Zertifizierung wurde beantragt. Ihr Interesse melden Sie bitte bis Montag, 12.04.21 um 12:00 Uhr über den Fortbildungskalender: https://www.kvt-events.de/ESOR/Event/Info/1512
Im Laufe des Montags erhalten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten per E-Mail.
Fragen, die im Webinar behandelt werden sollten, können Sie vorab an Frau Dr. Möckel senden: verordnungnoSpam@kvt.de
+++ Wichtige Informationen zur COVID-19-Impfberatung nach GOP 88322 +++
- Die COVID-19-Impfberatung ohne nachfolgende COVID-19-Impfung nach GOP 88322 ist einmalig je Anspruchsberechtigtem und Arztpraxis abrechenbar.
- Sie kann auch telefonisch oder per Videosprechstunde erbracht werden.
- Wird im selben Krankheitsfall (4 Quartale, dieselbe Arztpraxis betreffend) eine COVID-19-Impfung abgerechnet, entfällt die Vergütung der Impfberatung, da diese Beratung Bestandteil der dann vergüteten Impfleistung ist.
Informationen dazu finden Sie hier: https://www.kv-thueringen.de/corona/vertragsarztpraxen
+++ Ende der Sondermaßnahme „Pflegeheimkonzept“ +++
Hiermit informieren wir Sie, dass das Pflegeheimversorgungskonzept für COVID-19-Patientinnen und -Patienten gemäß der Informationen im Sonderticker vom 09.04.2020 und 03.11.2020 vom Vorstand zum Ende des 1. Quartals 2021 beendet wurde.
+++ In Kürze +++
Seminare von BioNTech zur „Durchführung der COVID-19 Impfung in der Praxis“ – der nächste Termin ist bereits heute. Unter folgendem Link finden Sie die Aufstellung aller Termine sowie die Möglichkeit zur Anmeldung: https://seminar-reihe.events-biontech.de/
BioNTech stellt bedruckbare Etiketten für Impfausweise bereit – Mit der ersten Impfstofflieferung diese Woche hat der Hersteller BioNTech/Pfizer den Praxen einen Bogen mit 120 Etiketten für die Impfausweise bereitgestellt. Diese Aufkleber müssen noch mit der jeweiligen Chargennummer des Impfstoffes bedruckt werden. Dazu liegt der Aussendung eine Anleitung bei – siehe KBV Praxisnachrichten vom 07.04.21
KBV und Zi stellen „Corona-Impfindex“ zum Verlauf der Impfkampagne online – Der heute vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) und der KBV online gestellte „Corona-Impfindex“ wertet die Daten des Online-Meldesystems der KBV und die beim Robert Koch-Institut (RKI) eingehenden Meldungen der Impfzentren Praxen aus: https://www.zidatasciencelab.de/covidimpfindex/
KBV informiert über Impfstofflieferungen – Neu: Die Bestellmenge ist in der 16. Kalenderwoche auf 16 bis 42 Impfdosen pro Arzt erhöht worden. Alle Informationen finden Sie hier: https://www.kbv.de/html/covid-19-impfung.php