Leistungen, die bis zum 30.11.2022 erbracht wurden, waren bis zum 31.01.2023 bei der KV Thüringen abzurechnen.
Leistungen, die ab dem 01.12.2022 erbracht werden, sind -wie gehabt- spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Kalendermonat, in dem der Anspruch entstanden ist, abzurechnen. Demnach gelten folgende Fristen:
Leistungen erbracht im Dezember 2022 --> Abrechnung bis 31.03.2023
Leistungen erbracht im Januar 2023 --> Abrechnung bis 30.04.2023
Leistungen erbracht im Februar 2023 --> Abrechnung bis 31.05.2023
Außerhalb dieser Fristen können keine Leistungen mehr nach der TestV abgerechnet werden.