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Vereinigung Thüringen

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Coronavirus (SARS-CoV-2) - Informationsseite

Coronavirus-Testverordnung: Verlängerung bis 2028 geplant

Die aktuelle Coronavirus-Testverordnung (TestV) gilt bis 31. Dezember 2024. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant eine Verlängerung der Testverordnung.

Begründung für die Verlängerung:

  • Abrechnungsprüfungen in einigen Regionen durch Länder und Kassenärztliche Vereinigungen sind noch nicht abgeschlossen.

Pflichten für Teststellenbetreibende:

Nach neuem § 7a Absatz 5 TestV:

  • Daten und Unterlagen zur Durchführung und Abrechnung von Bürgertestungen sind bis zum 31. Dezember 2028 aufzubewahren.

  • Leistungserbringende tragen Darlegungs- und Beweislast für korrekte Leistungserbringung, Abrechnung und Dokumentation.

 

Weitere Informationen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/coronavirus-testverordnung-testv.html