Coronavirus (SARS-CoV-2) - Informationsseite
Achtung!
- Die Coronavirus-Impfverordnung galt nur bis 07.04.2023.
- Ab 08.04.2023 sind Corona-Schutzimpfungen gemäß der Thüringer Impfvereinbarung abzurechnen. Die GOP für die Impfungen bleiben bestehen!
- Ansprüche auf Testung nach der Coronavirus-Testverordnung bestanden bis einschließlich zum 28. Februar 2023. Seitdem bestehen keine Ansprüche mehr auf kostenlose COVID-19-Testungen.
Aktuelles (13.10.23)
+++ Aktuelle Hinweise zur Covid-19-Impfung +++
BioNTech/Pfizer XBB.1.5:
- Der neue XBB.1.5-adaptierte Covid-Impfstoff von BioNTech/Pfizer wird vom Bund bereitgestellt und unter Angabe des BAS als Kostenträger von der Lieferapotheke bezogen.
- Die Abrechnung kann mit der Abrechnungsziffer 88342R oder 88342Xerfolgen.
→ zu den Abrechnungshinweisen der KVT - Die Vergütung der Impfung orientiert sich dabei an den bereits für die Coronaimpfung vereinbarten Vergütungen in Höhe von 15,00 EUR.
- Können nicht alle Dosen aus einem Mehrdosenbehältnis verimpft werden, besteht kein Regressrisiko.
- Die Datenübermittlung an das RKI über das Impf-DokuPortal der KBV wird wie gewohnt fortgesetzt.
- Die Bestellung nicht vom Bund bereitgestellter Impfstoffe verursacht Mehrkosten für die Krankenkassen, auch wenn diese als Einzeldosen angeboten werden. Die KBV rät unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit weiterhin davon ab.
Diese Impfstoffe sind ab 1. November nicht mehr verfügbar:
- Comirnaty Original/Omicron BA.1 (15/15 Mikrogramm)/Dosis Injektionsdispersion
- Comirnaty 10 Mikrogramm/Dosis Konzentrat zur Herstellung einer Injektionsdispersion (für 5- bis 11-Jährige)
- Comirnaty 3 Mikrogramm/Dosis Konzentrat zur Herstellung einer Injektionsdispersion (für Kinder im Alter von 6 Monaten bis 4 Jahren)
- VidPrevtyn Beta Lösung und Emulsion zur Herstellung einer Emulsion zur Injektion
- JCOVDEN (COVID-19-Vaccine Janssen) Injektionssuspension
Details dazu finden Sie in den KBV-Praxisnachrichten vom 12.10.23.