kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

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Impfen

Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten medizinischen Maßnahmen und es ist eine wichtige Aufgabe jedes Arztes, für einen ausreichenden Impfschutz bei den von ihm betreuten Patienten zu sorgen. Die Empfehlungen der STIKO bilden die wissenschaftliche Grundlage, die Schutzimpfungs-Richtlinie konkretisiert die Leistungspflicht der GKV.

Die aktuelle Schutzimpfungs-Richtlinie finden Sie hier.


Abrechnung von COVID-19-Schutzimpfungen durch Vertragsärzte

Seit 08.04.2023 sind Corona-Schutzimpfungen gemäß der Thüringer Impfvereinbarung abzurechnen. Die Vertragsärzte rechnen in gewohnter Weise mittels GOP in der Quartalsabrechnung (KVDT) über die gesetzliche Krankenkasse des Patienten ab. Privatversicherte erhalten für die Impfleistung eine Privatrechnung. Der Impfstoff wird weiterhin für alle Patienten über das Bundesamt für soziale Sicherung bestellt.

Die aktuell gültigen Pseudoziffern zu den entsprechenden Impfstoffen finden Sie hier:  

Zu jeder abgerechneten Impfung muss die Chargennummer des Impfstoffes zusätzlich erfasst und abgerechnet werden. Die zusätzliche „KVDT-Feldkennung 5010“ muss befüllt sein!

Achtung: 

Bei jeder Auffrischimpfung muss im freien Begründungstext die „Stellung der Impfung in der Impfserie“ als Zahl angegeben werden:

- „3“ für die 1. Auffrischimpfung, „4“ für die 2. Auffrischimpfung u.s.w.
 

ICD-Kodierung für COVID-19-Impfungen

ICD-KodeText
U11.9 GNotwendigkeit der Impfung gegen COVID‐19, nicht näher bezeichnet 
U12.9 G

Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID‐19‐Impfstoffen,  

nicht näher bezeichnet 

→ Dieser Sekundärschlüssel wird zusätzlich zur kodierten Nebenwirkung angegeben!


Gesetzlich Versicherte, für die nach der Schutzimpfungs-Richtlinie keine Indikation für eine COVID-19-Impfung vorliegt, hatten bisher dennoch Anspruch auf die Impfung, wenn ein Arzt dies für medizinisch erforderlich hielt. Seit dem 1. März 2024 fällt dieser erweiterte Impfanspruch weg. Es gelten ausschließlich die Vorgaben der Schutzimpfungs-Richtlinie. Die wöchentliche Meldung der Impfdaten ist zum 01.07.2024 entfallen.


Impfen in Praxen - Dokumentation

  • Ärztinnen und Ärzte dokumentieren die Impfungen wie gewohnt in der Patientenakte sowie im Impfausweis der Patientinnen und Patienten. Dabei müssen die Bezeichnung des Impfstoffs und die Chargenbezeichnung angegeben werden.

Grippeimpfstoff für über 60-Jährige für die Saison 2024/2025

Für diese Saison ist für Versicherte ab 60 Jahren ausschließlich Grippeimpfstoff mit hoher Dosierung vorgesehen, aktuell ist dies der Impfstoff Efluelda©.

Aufgrund von Nachfragen weisen wir darauf hin, dass für die Altersgruppe ab 60 Jahre ausschließlich der Hochdosisimpfstoff vorgesehen ist. Davon kann allenfalls bei allergischen Reaktionen bei einer vorangegangenen Impfung oder gegen Bestandteile des Impfstoffes oder bei ähnlich schwerwiegenden Kontraindikationen abgewichen werden.

LINK-Tipp:

  • KBV-Informationen hier.

 

Kompaktinformation

Archiv Rundschreiben 2021

Archiv Rundschreiben: 2020

Infektionskrankheiten im Kindesalter - Rechtliche Aspekte

Auf Bitte der kommunalen Gesundheitsämter des Landes Thüringen veröffentlichen wir an dieser Stelle eine Information des Gesundheitsamtes des Landkreises Weimarer Land. Der Inhalt dieser Information (siehe pdf-Dokument) gilt für alle Kommunen in Thüringen. (veröffentlicht im KV-Rundschreiben 2/2018)