kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

2024-03-01 - kvticker KW 9

Einführung des eArztbriefes: Keine Kürzung der TI-Pauschale bei nicht fristgerechter Bereitstellung des Software-Moduls + Jetzt mitmachen: Bundesweite Umfrage zur Praxissoftware und Telematikinfrastruktur in Arzt- und Psychotherapiepraxen + Blankoverordnung für Ergotherapie ab April möglich + HPV-Impfung: Einfach vor Krebs schützen – am 4. März ist Internationaler HPV-Awareness-Tag

+++ Einführung des eArztbriefes: Keine Kürzung der TI-Pauschale bei nicht fristgerechter Bereitstellung des Software-Moduls +++


Für die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten wird nach der Festlegung des BMG zur Finanzierung der Kosten der Telematikinfrastruktur (TI) die Unterstützung des eArztbrief-Moduls zum 1. März 2024 verpflichtend. Das Fehlen einer vorgeschriebenen TI-Anwendung führt normalerweise zur Kürzung der monatlichen TI-Pauschale um jeweils 50 Prozent. Für den eArztbrief hat das BMG nun am Freitag mitgeteilt, dass keine Kürzung droht, solange der Software-Anbieter die aktuelle Version noch nicht bereitgestellt hat.

Der Vorstand der KBV hatte das Ministerium Ende Januar in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass einige Anbieter ihre Software noch nicht haben zertifizieren lassen, obwohl die KBV sie hierzu mehrfach aufgefordert hatte. Einige Praxen würden daher bis zum 1. März kein eArztbrief-Modul erhalten. Andere Anbieter hätten zwar ein zertifiziertes Modul, könnten aber den Roll-out nicht fristgerecht abschließen. Zur Vermeidung von Sanktionen infolge von den Praxen nicht zu vertretender Umstände bat der Vorstand das Ministerium darum, den Zeitpunkt für die verpflichtende Vorhaltung des eArztbrief-Moduls zu verschieben.

Details hierzu finden Sie in der KV Info Aktuell Nr. 43/2024 sowie im Begleitschreiben des BMG.

Für die Nutzung des elektronischen Arztbriefes hat die KBV außerdem eine Praxisinformation erstellt. Ergänzend dazu gibt es ein gestaltetes Infoblatt, das die wichtigsten Punkte auf einer Seite zusammenfasst.

 

+++ Jetzt mitmachen: Bundesweite Umfrage zur Praxissoftware und Telematikinfrastruktur in Arzt- und Psychotherapiepraxen +++

 

In vielen Praxen rumort es: Praxisteams sind von der gängigen Praxisverwaltungssoftware (PVS) maximal frustriert, weil die Vorgaben zur Telematikinfrastruktur massive Probleme mit sich bringen. Einige wenige scheinen jedoch mit ihrer Software und dem Support weitgehend zufrieden.

Welche PVS ist gut, welche nicht? Liegen die Probleme bei den gematik-Vorgaben oder doch eher bei deren Umsetzung in der PVS?

Obwohl diese Fragen vielen Praxen auf den Nägeln brennen, gibt es nach wie vor keinen bundesweiten Erfahrungsvergleich aller PVS aus Anwendersicht. Dasmöchte das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (Zi) ändern.

Um belastbare Vergleichsdaten zu erheben, brauchen das Zi Ihre Hilfe!


Unsere Bitte: Nehmen Sie an der Online-Umfrage teil – unabhängig davon, ob Sie zufrieden oder nicht zufrieden sind. Denn nur wenn sich eine große Zahl von Praxen beteiligt, können alle PVS-Anbieter verlässlich bewertet werden. Sie können damit konkrete Maßnahmen identifizieren, wie die Praxis-IT optimiert werden kann – für ein Plus an Arbeitszufriedenheit und Versorgungsqualität.

Der Fragebogen richtet sich an ärztliche und psychotherapeutische Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber sowie an angestellte Ärztinnen und Ärzte. Gerne kann die Umfrage auch an Ihr Praxispersonal weitergeleitet werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt lediglich fünf bis maximal zehn Minuten.

Sie können die Befragung bis zum 14. April 2024 über diesen Link erreichen:

 

+++ Blankoverordnung für Ergotherapie ab April möglich +++

 

Erstmals können Ärzte und Psychotherapeuten eine Blankoverordnung für Ergotherapie bei bestimmten Diagnosen (z. B. bei Gelenkerkrankungen oder leichter Demenz) ausstellen. Dabei bestimmen die Ergotherapeuten Heilmittel, Menge und Frequenz der Behandlung. Diese Verordnungen fallen nichtin das Richtgrößenvolumen des Arztes. Alles Wichtige hat die KBV in einer Praxisinfo zusammengefasst.

 

+++ In Kürze +++