kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

2024-01-19 - kvticker KW 3

20-valenter-Pneumokokken-Impfstoff jetzt verfügbar + Änderung der Arzneimittel-Richtlinie – Therapiehinweis zu Synagis® (Palivizumab) und Beyfortus® (Nirsevimab) in Kraft getreten + Keine Einladungsschreiben mehr zu U-Untersuchungen + Einschränkungen in der telefonischen Erreichbarkeit der KVT am 19. Januar

+++ 20-valenter-Pneumokokken-Impfstoff jetzt verfügbar +++
 

Mit der Veröffentlichung der Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie im Bundesanzeiger am 13.01.2024 trat die aktualisierte Empfehlung zur Pneumokokkenimpfung in Kraft. Somit wird nun der 20-valente Konjungatimpfstoff bei einer:

  • Standardimpfung für Personen ≥ 60 Jahre,
  • Indikationsimpfung für Personen ≥ 18 Jahre,
  • Impfung für Personen ≥ 18 Jahre mit beruflicher Exposition gegenüber Metallrauchen

eingesetzt und ist für diese über den Sprechstundenbedarf zu beziehen.

 

+++ Änderung der Arzneimittel-Richtlinie – Therapiehinweis zu  Synagis® (Palivizumab) und Beyfortus® (Nirsevimab) in Kraft getreten +++


Bei Kindern mit hohem Risiko für RSV-Erkrankungen ist zu Beginn der RSV-Saison eine Gabe von Synagis® im Alter von ≤ 24 Monaten oder Beyfortus® im Alter von ≤ 12 Monaten wirtschaftlich, wenn diese Kinder:

  • wegen bronchopulmonaler Dysplasie innerhalb der letzten sechs Monate vor Beginn der RSV-Saison begleitende therapeutische Maßnahmen (zusätzlichen Sauerstoff, Steroide, Bronchodilatatoren oder Diuretika) benötigten oder
  • mit hämodynamisch relevanten Herzfehlern oder
  • mit Trisomie 21 geboren wurden oder
  • im Alter von ≤ 6 Monaten bei Beginn der RSV-Saison sind, die als Frühgeborene bis zur vollendeten 35. Schwangerschaftswoche (34 (+6)) geboren wurden.

 

+++ Keine Einladungsschreiben mehr zu U-Untersuchungen +++
 

Die Sicherstellung der lückenlosen Durchführung aller Kinder-Früherkennungsuntersuchungen wurde bisher durch das Vorsorgezentrum für Kinder durch das Einladungsverfahren zur U4 bis U8 unterstützt. Da das Thüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (ThürFKG) zum 31.12.2023 ausgelaufen ist, besteht seit dem 01.01.2024 für das Einladungsverfahren keine gesetzliche Grundlage mehr und es wurde beendet. Das Vorsorgezentrum für Kinder hat aus diesem Grund seine Arbeit eingestellt und versendet keinerlei Einladungs- und Erinnerungsschreiben mehr.

Sollten Ihre Patientinnen und Patienten in 2023 letztmalig eine Einladung zur U-Untersuchung erhalten haben, so ist diese als reine Erinnerung zur Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung zu verstehen. Eine ärztliche Bestätigung der Teilnahme sowie die Übersendung der Bescheinigung an das Vorsorgezentrum für Kinder sind nicht mehr erforderlich. Eingehende Rückmeldungen werden nicht mehr erfasst.

Alle persönlichen Daten sowie Teilnahmebescheinigungen, die dem Vorsorgezentrum für Kinder ab Ende Dezember 2023 mitgeteilt oder eine übersandt wurden, werden datenschutzgerecht vernichtet.

Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz informiert dazu auf seiner Internetseite.

Informieren Sie daher Ihre Patientinnen und Patienten umfangreich zu  Früherkennungsuntersuchungen.


+++ Einschränkungen in der telefonischen Erreichbarkeit der KVT am 19. Januar +++
 

Aufgrund der Umstellung der internen Telefonanlage kann es am Freitag, den 19. Januar 2024 zu Einschränkungen in der telefonischen Erreichbarkeit kommen. Die Erreichbarkeit via E-Mail ist hierdurch nicht eingeschränkt. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis.


+++ In Kürze +++
 

    • Veranstaltungshinweis: Update Pankreaskarzinom – 06.03.24, 16:00-21:00 Uhr (UKJ)
    • Veranstaltungshinweis: 17. Lebertag – 08.05.24 (UKJ)