kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

2023-12-22 – kvticker KW 51

Petition: Quorum erreicht + Dauerhafte Regelung zur Telefon-AU gilt auch für Kinder + Meldung von Anhaltspunkten einer möglichen Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt + Starterpaket eRezept für Praxen + Presseerklärung der KBV zur Hybrid-DRG-Verordnung + Ärztlicher Bereitschaftsdienst über die Feiertage + gematik: Störungsmeldungen jetzt auch auf WhatsApp

+++ Petition: Quorum erreicht +++
 

Die Petition „Vergütung für medizinische Leistungen – Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung“ hat das erforderliche Quorum erreicht: Rund 70.000 Menschen haben sie online und offline mitgezeichnet und die Zahl steigt sachte weiter; die Mitzeichnungsfrist endet heute Nacht.

Wir danken Ihnen schon jetzt herzlich für Ihre tatkräftige Unterstützung! Die Petition mitsamt Zahlen finden Sie weiterhin unter dem Titel „Vergütung für medizinische Leistungen – Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung“ mit der ID 158622 auf:

https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2023/_10/_15/Petition_158622.html


+++ Dauerhafte Regelung zur Telefon-AU gilt auch für Kinder +++
 

Die ärztliche Bescheinigung eines erkrankten Kindes ist jetzt ebenfalls nach telefonischer Anamnese möglich. KBV und GKV-Spitzenverband haben dazu eine Vereinbarung getroffen, sie gilt seit Montag und vorerst befristet bis zum 30. Juni 2024.

Voraussetzungen: Das Ausstellen des Muster 21 nach telefonischer Anamnese ist möglich:

  • Wenn das zu behandelnde Kind bekannt ist. Bekannt heißt, dass das Kind aufgrund früherer Behandlung in der Praxis oder per Hausbesuch persönlich bekannt sein muss
  • Wenn keine Videosprechstunde möglich ist. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die Arztpraxis eine Videosprechstunde nicht anbietet oder ein Elternteil und das erkrankte Kind eine Videosprechstunde aus technischen oder persönlichen Gründen nicht wahrnehmen können.
  • Wenn es sich um Erkrankungen handelt, die keine schwere Symptomatik vorweisen.

Bis zu fünf Kalendertage: Die „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ (Muster 21) kann für bis zu fünf Kalendertage ausgestellt werden. Eine weitere Bescheinigung per Telefon kann nur ausgestellt werden, wenn der Vertragsarzt oder die Vertragsärztin das erkrankte Kind zuvor in der Praxis oder per Hausbesuch untersucht hat.

Authentifizierung: Die Authentifizierung des Kindes beziehungsweise eines Elternteils kann über einen Abgleich mit den Daten der Versichertenkarte sowie die telefonische Abfrage von Patientendaten, zum Beispiel dem Geburtsdatum des Kindes oder dessen Wohnanschrift, erfolgen.

Kein Anspruch: Die Eltern des erkrankten Kindes haben keinen bedingungslosen Anspruch auf eine telefonische Bescheinigung der Erkrankung. Die Entscheidung trifft allein der Arzt.

Vorerst befristet bis 30. Juni 2024: Seitens des Gesetzgebers gibt es Überlegungen, den Nachweis der Erkrankung des Kindes für die ersten Tage der Erkrankung neu zu regeln. Um einer möglichen Regelung nicht vorzugreifen, wurde die Vereinbarung zur telefonischen Anamnese bei Erkrankung eines Kindes vorerst bis 30. Juni 2024 befristet.

Kein Einlesen der eGK: Ein Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist nicht erforderlich. Wurde das erkrankte Kind in dem Quartal bereits mit seiner eGK in der Praxis behandelt, liegen die Versichertendaten vor. Anderenfalls übernimmt die Praxis die Versichertendaten für die Abrechnung im Ersatzverfahren aus der Patientenakte.

Porto für den Versand: Für den Versand der Bescheinigung an ein Elternteil des erkrankten Kindes kann das Porto über die GOP 40129 des EBM abgerechnet werden.

Weitere Informationen:


+++ Meldung von Anhaltspunkten einer möglichen Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt +++
 

Der EBM wurde zum 01.01.2024 um zwei weitere Gebührenordnungspositionen ergänzt:

  • GOP 01681: Meldung von Anhaltspunkten einer möglichen Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen zum Kinder- und Jugendschutz (einmal im Behandlungsfall, 102 Punkte)
  • GOP 01682: Fallbesprechung mit dem Jugendamt im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen zum Kinder- und Jugendschutz (je vollendete zehn Minuten, 128 Punkte)

Achtung: Beide GOP sind vorerst nicht berechnungsfähig!

Begründung: Die Meldung von Anhaltspunkten auf eine Gefährdung des Kindeswohls an das Jugendamt nach der GOP 01681 ist nur anhand des amtlichen Meldebogens, gemäß der in der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung geschlossenen Kooperationsvereinbarung (vgl. § 73c SGB V) vorzunehmen. Eine solche Vereinbarung existiert in Thüringen derzeit noch nicht und muss erst erarbeitet und unterzeichnet werden.

Wir informieren Sie, sobald diese Vereinbarung amtlich wird.

Weitere Informationen:

 

+++ Starterpaket eRezept für Praxen +++
 

Zum Start des eRezepts hat die KBV ein Starterpaket für Praxen geschnürt, welches wir Ihnen gern noch zur Verfügung stellen wollen. Neu ist unter anderem ein Infoblatt, das bei Problemen mit dem eRezept helfen soll. Außerdem gibt es die Patienteninformation jetzt in fünf Fremdsprachen. Das Infopaket mit allen Unterlagen findet sich hier: https://www.kbv.de/html/erezept.php


+++ In Kürze +++