kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

2023-12-06 – Sonderticker KW 49 – Schreiben MBV zu Covid-19-Impfstoffen

Schreiben der MBV GmbH zu Covid-Impfstoffen

+++ Schreiben der MBV GmbH zu Covid-Impfstoffen +++
 

Ein Schreiben des Unternehmens „Medizinischer Behandlungsverbund GmbH“ zu DNA-Verunreinigungen in mRNA-Impfstoffen, das mit dem Rote-Hand-Brief-Logo versehen ist, hat in Praxen für Verunsicherung gesorgt. Darin wird vor einem Haftungsrisiko wegen mangelnder Aufklärung über die angeblichen Verunreinigungen und generell vor einer weiteren Verwendung der mRNA-Impfstoffe gewarnt und zur Einsendung von Proben an die MBV aufgerufen.

Das Paul-Ehrlich-Institut hat nun klargestellt: „Das Schreiben ebenso wie die dort abgeleiteten Schlussfolgerungen sind falsch. Der Aufruf stellt keine behördlich geprüfte und autorisierte Information dar, sondern dient der Verunsicherung durch gezielte Desinformation. Das Paul-Ehrlich-Institut bittet darum, dem falschen Aufruf nicht Folge zu leisten.“

Die DEGAM schreibt hierzu: „Wir als DEGAM kritisieren diese Irreführung scharf und lehnen den Versuch als unverantwortlich ab, die von Patientinnen und Patienten gewünschten Corona-Auffrischungs-Impfungen pauschal zu verunglimpfen.“

Das Vertrauen der Bevölkerung in Impfungen darf weder durch alarmierende Spekulation ohne wissenschaftliche Quellenangaben noch durch unzureichende Qualitätskontrolle seitens der staatlichen Akteure beschädigt werden.

1. Es handelt sich nicht um einen Rote-Hand-Brief. Diese werden vom Zulassungsinhaber in Abstimmung mit der zuständigen Bundesoberbehörde – bei Arzneimitteln ist es das BfArM, bei Impfstoffen das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) – versendet, wenn neue Risiken wie Nebenwirkungen oder Qualitätsmängel identifiziert werden. Rote-Hand-Briefe zu Impfstoffen werden IMMER im Bundesanzeiger und auf der Webseite des PEI veröffentlicht. Das betreffende Schreiben stammt nicht von einem pharmazeutischen Unternehmen und wurde nicht vom PEI genehmigt. Die Verwendung des Rote-Hand-Symbols erfolgte unautorisiert.


2. BioNTech/Pfizer hat gegenüber der KBV klargestellt, dass die benannten Impfstoffe nicht kontaminiert sind. Impfstoffe, in deren Herstellung DNA-Vorlagen verwendet werden, können minimale Restmengen von DNA enthalten, die jedoch keine Verunreinigungen sind und für die die WHO zulässige Grenzwerte definiert. (Dies betrifft nicht nur mRNA-Impfstoffe sondern auch seit vielen Jahren zugelassene und verwendete Impfstoffe mit anderem Wirkmechanismus). Die Rest-Menge DNA wird in jeder mRNA-Charge geprüft. Die Einhaltung der Spezifikationen ist Voraussetzung für die Chargenfreigabe.

3. Nach § 60 Abs. 1 IfSG haftet grundsätzlich der Staat bei Impfschäden durch eine Covid-19-Impfung mit den vorhandenen Impfstoffen. Ein Haftungsrisiko besteht für den Arzt nur bei Behandlungsfehlern (z. B. falsche Dosis, falsche Injektionsstelle).

4. Der Geschäftsführer der MBV GmbH, Markus Bönig, ist während der Pandemie bereits durch fragwürdige Geschäftsmodelle aufgefallen, beispielsweise den Verkauf vorläufiger Impfunfähigkeitsbescheinigungen ohne Arzt-Patienten-Kontakt, die das OLG Celle als unrichtige Gesundheitszeugnisse eingestuft und die Bewerbung untersagt hat. Deshalb ist das Schreiben dem Impfskeptiker-Milieu zuzuordnen. Im Falle von Risikosignalen zu Arzneimitteln oder Impfstoffen werden Sie wie üblich über die offiziellen Kanäle informiert.