kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

2022-04-28 – Sonderticker ambulante Facharztweiterbildung KW 17

Anreize ambulante Facharztweiterbildung

Ambulante Facharztweiterbildung wird attraktiver – Anreize für Weiterbildende und angehende Fachärzt:innen


Warum überhaupt ambulant weiterbilden (lassen)?

Wenn Menschen in Thüringen krank werden, suchen sie in 97 Prozent* der Fälle Rat und Hilfe in einer Praxis. Deshalb brauchen wir Ärztinnen und Ärzte, die sich für den Freistaat entscheiden und hier niederlassen. Wie die ambulante Versorgung funktioniert, lehrt das Studium allein nicht. Angehende Ärztinnen und Ärzte benötigen Weichensteller und Wegbegleiter, die reale Einblicke in den Praxisalltag verschaffen und eigene Erfahrungen weitergeben können. Die ambulante Facharztweiterbildung ist daher eine maßgebliche Säule für die familienfreundliche Berufstätigkeit außerhalb von Krankenhäusern.

 

Zugang zur ambulanten Facharztweiterbildung vereinfacht und erweitert!

Mit dem Wirksamwerden der neuen Weiterbildungsordnung vom 18.03.2020 in Thüringen sind die Möglichkeiten, Teile der ärztlichen Weiterbildung ambulant zu absolvieren, in vielen Gebieten deutlich ausgeweitet worden:

  • Innerhalb der Allgemeinmedizin müssen nur noch 12 Monate in der stationären internistischen Versorgung absolviert werden, die restliche Weiterbildungszeit kann komplett ambulant erfolgen.
  • Die meisten Fachgebiete sind darüber hinaus frei von Festlegungen zu ambulanter oder stationärer Weiterbildungsstätte.


Zusätzlich erweitert die KV Thüringen seit April ihre Fördermöglichkeiten für Ärzt:innen in Weiterbildung:

  • Anteilige Kostenerstattung des eHBA für AiW,
  • 50% Ermäßigung auf den Umlagebeitrag der Bereitschaftsdienststruk-turen für AiW,
  • Thüringen-Stipendium für den ambulanten Weiterbildungsabschnitt in 7 verschiedenen Fachrichtungen.

 

Lernen Sie das Berufsbild einer/s Niedergelassenen in der realen Praxistätigkeit kennen und tragen Sie entscheidend zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung bei!
 

Neue Anreize für Weiterbildende!

Die neue Weiterbildungsordnung schafft verbesserte Rahmenbedingungen für Vertragsärzt:innen, sich in der Weiterbildung des Nachwuchses zu engagieren.

  • Jede/r zugelassene Facharzt/Fachärztin bekommt in der Regel auf Antrag eine Weiterbildungsermächtigung der Landesärztekammer.

 

Anreize für Ärzt:innen in Weiterbildung sind erst dann zweckmäßig, wenn sie auch Weiterbildende vorfinden. Über die KV Thüringen wird an Weiterbildendende daher seit April für das erste Jahr der Weiterbildung eine monatliche Aufwandsentschädigung gezahlt. Ein Antrag dafür ist nicht notwendig.

Werden Sie Teil von generationsübegreifendem Lernen und leisten Sie einen Beitrag zur Erhaltung der inhabergeführten Arztpraxis!
 

Bereits in den letzten Zügen der Facharztweiterbildung?

Sie befinden sich momentan in Ihrer Weiterbildungszeit, der letzten Stufe vor Ihrem Abschluss zur Fachärztin oder zum Facharzt? Wenn Sie in Betracht ziehen, in Thüringen zu bleiben, möchten wir Ihnen gerne unsere Angebote in der ambulanten Versorgung in Thüringen vorstellen. Für das Jahr 2022 werden Praxisübernahmen und Praxisneugründungen mit 60.000 Euro, im Einzelfall auch 100.000 Euro, in ausgewiesenen Fördergebieten (siehe Tabelle 2) bezuschusst. Darüber hinaus gibt es Sicherstellungsbrennpunkte, z.B. bei lokalen Defiziten in der Versorgung, gehäuften Patientenbeschwerden oder einem alters- oder krankheitsbedingten Ausfall eines Vertragsarztes – auch hier können Sie gefördert werden. Weiterhin gibt es zahlreiche Förderangebote durch öffentliche Institutionen.

Eine Übersicht finden Sie hier.

*stationäre Behandlungsfälle: 19,4 Mio (DKG 2019); ambulante Behandlungsfälle: 553 Mio. (KBV 2017)